Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A-H/NB, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm
Calibra-A, Corsa-C, GMIB, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GMIC, GMIH, GMIJ, J96,
J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel
Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-
Caravan, Opel Astra-F-CC, S-D,
S-D/VAN, S-D/V, T92,
T92/Conv, T92/Kombi, T98,
T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB,
T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01/Z12XE MT,
X01Monocab, X-C/Roadster
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam 195/45R17 A02) bis A10)
A93a)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01)K19)K87)K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam Rocks 195/45R17 A02) bis A10)
A93a)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01)K19)K87)K88)
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Opel Astra Caravan 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03a)K04a)
215/40R17
G01)K34)
F854/NT15 900/860 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Opel Astra 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
F857/NT14 900/765 4/100/56,6
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Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Opel Astra 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
G065/NT11 900/765 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Opel Astra Cabrio 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
G372/NT08 850/800 4/100/56,5
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra-F-Cabrio 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Opel Astra-F Caravan 205/40R17 A01) bis A10)
K33) K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0075*00 900/845 (925) 4/100/56,6
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Opel Astra-F, 205/40R17 A01) bis A10)
Astra-F-CC K33) K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0074*01 900/800 (900) 4/100/56,6
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 205/45R17 A01) bis A10)
K43)
215/40R17
e1*98/14*0086*20E 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
e1*98/14*0087*19E 1005/885(960) 4/100/56,5
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 205/45R17 A01) bis A10)
(Stufenheck 4-türig) K43)
215/40R17
e1*98/14*0101*16E 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Opel Astra-G-Coupe, 205/45R17 A01) bis A10)
Astra -G-Cabrio K43)
215/40R17
e1*98/14*0132*15E 955/845(840) 5/110/65
Typ: T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Opel Astra-G-Caravan CNG205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
e1*2001/116*0216*03 885/1000 (1050) 4/100/56,5
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
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Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)
Kombi, StationWagon; 4-
Loch) 205/50R17
215/45R17
A93)
225/45R17
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Opel Calibra 215/40R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K22)K43)
F406/NT15 915/830 4/100/56,6
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 92 Opel Corsa C 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K04)K59) K60)
e1*98/14*0148*12 880/760(805) 4/100/56,5
Typ: X01/Z12XE MT
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 59 Opel Corsa C Dual Fuel 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K04)K59) K60)
e1*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/Van e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 195/45R17 A02) bis A10)
, Corsa D LPG A93)
(4-Loch)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Corsa E 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
A93)
205/45R17
215/40R17
A01)A93a)K04)K91)
215/45R17
A01)K04)K13)K22)K25)K91)
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Opel Meriva-A 205/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K68)
205/45R17
215/40R17
e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: GMIC
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Opel Meriva LPG 205/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K68)
205/45R17
215/40R17
e50*2001/116*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5
Typ: X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Opel Tigra 195/40R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
205/45R17
215/35R17
K03)
215/40R17
K03)K28)
e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 95 Opel Vectra 205/40R17 A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K13)
215/40R17 K22)K35)
E947/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 95 Opel Vectra 205/40R17 A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K13)
215/40R17 K22)K35)
E948/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951; E951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 110 Opel Vectra 4 x 4, 205/40R17 A01) bis A10)
Vectra 2000 K03a)K04a)K12)K13)
215/40R17 K22)K35)
E951/1NT7E 935/930 4/100/56,5
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Opel Vectra-B, 205/45R17 A01) bis A10)
Opel Vectra-B-CC G01) K15)K18)
(Serie nur 175/70R14) E41)
215/40R17
55 bis 85 Opel Vectra-B, 205/45R17 A01) bis A10)
Opel Vectra-B-CC K15)K18)
215/40R17
e1*98/14*0030*12 1020/920(975) 4/100/56,5
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Vectra-B-Caravan 205/45R17 A01) bis A10)
K15)K18)
215/40R17
e1*98/14*0044*08 1020/1000(1055) 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
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Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
E41) Hier genannte Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.- Nr.
e1*93/81*0030* 00 und Motorleistung 55 kW.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
Seitenleiste umzulegen,
- zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
- an Achse 1 und 2 sind Radhausausschnittkanten oberhalb der Stoßleisten komplett
umzulegen,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten,
- weiterhin sind die Kanten von Schweller und Heckschürze abzuschrägen,
- zusätzlich muss an Achse 1 die Kante des Innenkotflügels im oben beschriebenen
Bereich auf einer Tiefe von ca. 30 mm abgeschnitten werden,
- an Achse 2 ist zusätzlich das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und
zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer
Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante).
K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
(größere Spurweite Achse 2):
An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K59) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich von
ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
mm zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
- die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
- das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
- das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
- der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
- das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 21.06.2016
RA-000668-C0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx