Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     1 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      54R7704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                             54R7704.03
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                             675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
B, B54, B56, BA, DA, EA, FW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP 40364 110 Nm
JA, JM, K56, KA, LA, M, N, P, R, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
W

Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        G199; e2*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 101   Safrane                 205/45R17                              A01) bis A10)
              (4-Loch-Radanschluß)    T88)                                   S04)K15)K31)
e2*93/81*0063*07E   1140/980                                                 4/100/60




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     2 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           K56
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 102   Laguna Grand Tour          205/45R17                          A01) bis A10)
              (Serienbereifung           T88)                               G27)K35)S04)
              185/65R14 ww. 195/60R15)

e2*93/81*0011*21E   1090/1210                                               4/100/60



Typ:                           B56
ABE / EG-Genehmigung:          G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 84    Laguna                    205/40R17                           A01) bis A10)
              (4-Loch, Serienbereifung                                      K03)K35)S04)
              185/65R14 ww. 195/60R15) 205/45R17
                                        G27)

                                            215/40R17

                                            215/45R17
                                            K36)G01)

 61 bis 102         Laguna                   205/45R17                      A01) bis A10)
                    (4-Loch, Serienbereifung                                K03)K35)S04)
                    195/65R15 ww. 205/60R15) 215/45R17
                                             K36)
e2*93/81*0012*20E   1080/1000                                               4/100/60



Typ:                            BA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 84    Megane                      205/40R17                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie                                          G25)S04)K15)K39)
              13Zoll ww. 14Zoll ww.
              15Zoll)
 72 bis 108   Megane                      205/40R17                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie nur                                      S04)K15)K39)
              15Zoll)

e2*98/14*0010*30E   950/860                                                 4/100/60




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     3 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           DA
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Megane Coach                205/40R17                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie        G25)                              S04)K15)K39)
              13Zoll ww. 14Zoll ww.
              15Zoll)
 72 bis 108   Megane Coach                205/40R17
              (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll
              ww. 16Zoll)
e2*93/81*0009*26E   950/860                                                 4/100/60



Typ:                          JA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 84    Megane Scenic             205/45R17                           A01) bis A10)
              (Serie 175/70R14 oder     G09)                                S04)K15)K03)
              185/70R14)
                                        215/40R17
                                        G01)
 47 bis 103   Megane Scenic             205/45R17
              (Serie 185/65R15 bzw.
              195/60R15 )               215/40R17

                                          215/45R17

e2*93/81*0068*33E   1050/1000                                               4/100/60



Typ:                           LA
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 84    Megane Classic             205/40R17                          A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie       G25)                               S04)K15)K39)
              13Zoll ww. 14Zoll ww.
              15Zoll)
 72 bis 80    Megane Classic             205/40R17                          A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie nur                                      S04)K15)K39)
              15Zoll)
e2*98/14*0072*27E   950/870                                                 4/100/60




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     4 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           EA
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Megane Cabrio               205/40R17                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie        G25)                              S04)
              13Zoll ww. 14Zoll ww.
              15Zoll)
 79 bis 108   Megane Cabrio               205/40R17
              (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll
              ww. 16Zoll)
e2*98/14*0103*24E   890/860                                                 4/100/60



Typ:                            B
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 79    Clio                        205/40R17                         A01) bis A10)E52)
              (nur bis Modelljahr 2000    G01)                              K04)
              bzw. bis E2*98/14*0126*17)


e2*98/14*0126*64E   860/820                                                 4/100/60



Typ:                         KA
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 85    Megane Grandtour         205/40R17                            A01) bis A10)
                                                                            K15)S04)
                                          215/40R17

e2*98/14*0192*17E   950/950(0)                                              4/100/60



Typ:                           M
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 120   Megane                     205/50R17                          A01) bis A10)
              ( Limousine, Cabriolet)                                       K52)
                                         215/45R17

                                          225/45R17
 60 bis 99          Megane Grandtour      205/50R17                         A01) bis A10)
                    (Kombi)                                                 K52)
                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          K66)
e2*98/17*0272*39    1080/1010                                               4/100/60




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     5 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 120   Megane Scenic           205/50R17                               A02) bis A10)

                                            205/55R17
                                            A01)G76)K63)

                                            215/45R17

                                            225/45R17
                                            A01)K03)K04)

                                            225/50R17
                                            A01)G76)K03)K04)K63)
e2*2001/116*0274*32   1130/1230                                               4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Modus                   205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                              K03)K04)K68)
                                            215/40R17
                                            K69)
e2*2001/116*0319*38   940/860(0)                                              4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Modus                   205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                              K03)K04)K68)
                                            215/40R17
                                            K69)
e2*2007/46*0007*00    910/880(0)                                              4/100/60



Typ:                               R
ABE / EG-Genehmigung:              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 102   Clio                          205/40R17                         A01) bis A10)E10)
              (3 türig, 5 türig, Kombi,     K01)                              K04)
              Serie 15Zoll)
                                            215/40R17
                                            K01)
 48 bis 102   Clio                          205/40R17                         A01) bis A10)
              (3 türig, 5 türig, Kombi,                                       K04)
              Serie 16Zoll ww. 15Zoll)      215/40R17
                                            K01)
e2*2001/116*0327*43   950/890(0)                                              4/100/60




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     6 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                             R
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 78    Clio                        205/40R17                         A01) bis A10)E10)
              (Serie nur 15 Zoll)         K01)                              K04)

                                                215/40R17
                                                K01)
 48 bis 78            Clio                      205/40R17                   A01) bis A10)
                      (Serie 16 Zoll bzw. ww.                               K04)
                      15- und 16 Zoll)          215/40R17
                                                K01)
e2*2007/46*0008*12    950/900(0)                                            4/100/60



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 75    Twingo                  215/35R17                             A02) bis A10)


e2*2001/116*0359*25   810/710                                               4/100/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                  205/45R17                             A01) bis A10)
                                                                            K04)
                                                205/50R17
                                                K74)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                K74)
e2*2001/116*0364*18   960/950(0)                                            4/100/60



Typ:                          W
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0006*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 66; 78 Kangoo                  205/45R17                            A01) bis A10)
                                       T88)                                 K04)

                                                205/50R17
                                                K74)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                K74)
e2*2007/46*0006*12    1080/1075(0)                                          4/100/60



RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     7 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                 205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                       K04)
                                     205/50R17
                                     K74)

                                     215/45R17

                                     225/45R17
                                     K74)

N196 NT03     882/980                                                  5/108/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     8 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG-
     Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 .

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15
     nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist,
     sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     9 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers
     nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme
     durch Kreisfahrt.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
         Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
     - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
        Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
        bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
        befestigen.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
         10 mm zu kürzen.
     - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
         dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
         Schraubenkopf komplett abzutrennen.
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
         nach vorne hin ganz eng anzulegen.




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von Oberkante auf einer
         Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
     - Sofern vorhanden, ist an der linken Seite die im Bereich des Auspuffhalters oberhalb
         des Hitzeschildes aufgetragene Antidröhnmasse um ca. 5 mm abzuschleifen.
     - Die linke inneren Radhausverkleidung ist von unterhalb oberen Befestigungspunkt im
         Bogen bis zur Unterkante/Rundung der Verkleidung auszuschneiden.
     - Die rechte innere Radhausverkleidung ist von ca. 2 cm unterhalb oberen
         Befestigungspunkt waagerecht bis Rundung der Verkleidung und dann senkrecht
         nach unten auszuschneiden.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
     Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
     Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
     Stehbolzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
     unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
     Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
     Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704




Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




RA-000668-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_54R7704.docx