Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group, MG Rover
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
RT, RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm
M12x1,5
RA-000668-A0-104-04c~RO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
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Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: RT
ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Rover 400, 205/40R17 A01) bis A10)
Rover 45 K03)K16)L21)
130 MG ZS180 205/45R17 A01) bis A10)
K15)K32)
215/40R17
K03)
74 bis 86 MG ZS 205/40R17 A01) bis A10)
K16)
205/45R17
K15)K32)K34)
215/40R17
K03)K15)K32)K34)
e11*2001/116*0014*22E 940/840(966) / 940/840 4/100/56
Typ: RF
ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 107 Rover 200, 205/40R17 A01) bis A10)
Rover 25 K03)K32)K33)L22)
118 MG ZR 160 205/45R17 A01) bis A10)
K32)K33)K35)
215/40R17
K03)K04)
74 bis 86 MG ZR 205/40R17 A01) bis A10)
K32)K33)
205/45R17
K35)
215/40R17
K03)K04)K35)
e11*2001/116*0016*22E 915/750|915/750 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind.
RA-000668-A0-104-04c~RO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich, den
Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher
Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende
Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich
liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im
gleichen Bereich komplett umzulegen.
K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im
Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden.
L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Überprüfung durch
Kreisfahrt.
L22) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen, Überprüfung durch
Kreisfahrt.
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-04c~RO-4-100-56-ET35_54R7704.docx