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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               54R7704
Art des Rades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      54R7704.03
Radgröße:                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                      675 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2010 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group, MG Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
RT, RF                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40333 110 Nm
                               M12x1,5




RA-000668-B0-104-04c~RO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400,              195/40R17                              A01) bis A10)
              Rover 45                                                       K03)K16)L21)
                                      205/40R17

130                      MG ZS180                205/45R17                   A01) bis A10)
                                                                             K15)K32)
                                                 215/40R17
                                                 K03)
74 bis 86                MG ZS                   195/40R17                   A01) bis A10)
                                                 E46)K16)

                                                 205/40R17
                                                 K16)

                                                 205/45R17
                                                 K15)K32)K34)

                                                 215/40R17
                                                 K03)K15)K32)K34)

e11*2001/116*0014*22E   940/840(966) / 940/840                               4/100/56



Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200,              195/40R17                              A01) bis A10)
              Rover 25                E46)                                   K03)K32)K33)L22)

                                                 205/40R17

118                     MG ZR 160                205/45R17                   A01) bis A10)
                                                                             K32)K33)K35)
                                                 215/40R17
                                                 K03)K04)
74 bis 86               MG ZR                    195/40R17                   A01) bis A10)
                                                 E46)                        K32)K33)

                                                 205/40R17

                                                 205/45R17
                                                 K35)

                                                 215/40R17
                                                 K03)K04)K35)
e11*2001/116*0016*22E   915/750|915/750                                      4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
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Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
     diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich, den
     Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher
     Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende
     Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich
     liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im
     gleichen Bereich komplett umzulegen.

K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im
     Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden.

L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
     Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Überprüfung durch
     Kreisfahrt.

L22) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
     Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen, Überprüfung durch
     Kreisfahrt.


Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.03.2012


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