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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        54R7704
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                54R7704.03
Radgröße:                                                      7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                          68,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
MH, MZ, NZ                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40335 110 Nm
                                    M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EZ, FZ                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP 40345 110 Nm
                                    M12x1,25


Typ:                            MH
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis               205/40R17                             A01) bis A10)
              (Nur Frontantrieb)                                               F09)K03)K04)K37)
                                         215/35R17

e4*2001/116*0070*04   800/760                                                  4/100/54




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 75    Suzuki Swift            205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K26)                                K03)K04)K38)

e4*2001/116*0090*08   830/800(0)                                          4/100/54



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68           Suzuki Swift LPG          205/40R17                         A01) bis A10)
                                        K26)                              K03)K04)K38)

e11*2007/46*0051*00   800/800(0)                                          4/100/54



Typ:                         EZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 75    Swift                   205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K26)                                K03)K04)K38)

e4*2001/116*0102*05   800/830(0)                                          4/100/54,0



Typ:                         NZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 69    Suzuki Swift            205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K16)K23)
                                         215/40R17
                                         K28)K47)

e4*2007/46*0155*04    850/830(0)                                          4/100/54



Typ:                         NZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 69    Suzuki Swift            205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K16)K23)
                                         215/40R17
                                         K28)K47)

e4*2007/46*0293*00    850/830(0)                                          4/100/54




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     3/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         FZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 69    Suzuki Swift            205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K16)K23)
                                        215/40R17
                                        K28)K47)
e4*2007/46*0198*02   830/840(0)                                         4/100/54



Typ:                         FZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 69    Suzuki Swift            205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K16)K23)
                                        215/40R17
                                        K28)K47)
e4*2007/46*0294*00   830/840(0)                                         4/100/54




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
     150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
     von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.



Die Anlage Nr. 3d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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