Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP40378 110 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40335 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EW e6*2007/46*0177*..
FW e6*2007/46*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82 Suzuki Baleno 195/45R17 A01) bis A10)
K13) K25) K26) BF1) K01) K04) K12) K23)
205/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MH e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 195/40R17 A01) bis A10)
(Nur Frontantrieb) BF2) E19a) K01) K04) K37)
215/35R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MF e4*2007/46*1162*..
PF e4*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 66 Suzuki Ignis 195/45R17 A01) bis A10)
(Nur Frontantrieb) K03) BF1) E19a) K04)
205/40R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e4*2007/46*0198*..
FZ e4*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Swift 195/40R17 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K16) K23)
195/45R17
205/40R17
215/40R17
K28) K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e4*2007/46*0155*..
NZ e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 195/40R17 A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K16) K23)
195/45R17
205/40R17
215/40R17
K28) K47)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17 A01) bis A10)
LPG K04) BF1) K26) K38)
205/40R17
K03) K04)
215/35R17
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17 A01) bis A10)
LPG K04) BF2) K26) K38)
205/40R17
K03) K04)
215/35R17
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ e4*2007/46*1205*..
RZ e4*2007/46*1206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 82 Suzuki Swift 195/45R17 A01) bis A10)
A93a) BF1) K01) K04)
205/40R17
A93)
205/45R17
215/40R17
A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP40378
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40335
Anzugsmoment: 110 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48238 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000668-F0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite von
ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
umzulegen,
• die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
• das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage 3d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.04.2020