Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5
TMG, E12U TMG2, P1, P1F,
P2, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a), XP13M(a)
Typ: W1
ABE / EG-Genehmigung: D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 91 Toyota MR2 205/40R17 A02) bis A10)
D883/NT3E 690/850 4/100/54,1
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Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: T17
ABE / EG-Genehmigung: E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 75 Toyota Carina II 205/40R17 A01) bis A10)
K14)
E868/NT5E 830/900 4/100/54,1
Typ: T16
ABE / EG-Genehmigung: E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92 Toyota Celica 205/40R17 A01) bis A10)
K14)
E195/NT04E 860/860 4/100/54,1
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Celica (1.6l) 205/40R17 A01) bis A10)
K14)
F411/NT3E 890/860 4/100/54,1
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: G072; e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10)
K35)
e6*93/81*0005*01E 925/925 4/100/54,1
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10)
(außer 4WD) K03)K15)K85)K21)K54)
e6*95/54*0043*05 920/920 4/100/54,1
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10)
(außer 4WD) K03)K15)K85)K21)K54)
e11*98/14*0102*03 920/920 4/100/54,1
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Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: P1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10)
K16)K21)K45)
e6*98/14*0064*09 755/755 4/100/54,1
Typ: P1F
ABE / EG-Genehmigung: E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 64 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10)
K16)K21)K45)
e6*98/14*0248*06 755/755(0) 4/100/54,1
Typ: P2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Toyota Yaris Verso 205/40R17 A01) bis A10)
K52)K53)
e6*98/14*0066*05 830/830(0) 4/100/54,1
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2 205/40R17 A01) bis A10)
bis NT 03 K03)K52)
215/35R17
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
103 Toyota MR2 205/40R17 215/40R17 A01) bis A10)
ab NT 04 K03)K52)VH01)
e11*98/14*0128*06 540/735 4/100/54,1
Typ: E12J1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/45R17 A01) bis A10)
K16)
215/40R17
E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1
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Anlage-Nr. : 3e
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: E12U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10)
(Schrägheck) K16)
215/40R17
e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10)
Compressor K16)
e1,*2001/116*0179*01 920/895 4/100/54,1
Typ: E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Corolla Compressor 205/45R17 A01) bis A10)
K16)
e1*2001/116*0357*00 920/895 4/100/54,1
Typ: E12J
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 89 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10)
(Kombi, Stufenheck, K16)
Schrägheck) 215/40R17
e11*2001/116*0180*05 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12T
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Kombi) K16)
215/40R17
e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 98 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10)
K75) K03)K04)
e11*2001/116*0248*05 835/825 4/100/54,1
Typ: XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10)
K75) K03)K04)
e11*2001/116*0249*06 895/825 4/100/54,1
Typ: AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
215/40R17
e6*2001/116*0119*05 670/630(0) 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 205/40R17 A02) bis A10)
(Mod. 2011, nur 3türige A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Ausführungen)
215/35R17
A01)K01)K04)K26)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 205/40R17 A02) bis A10)
(Mod. 2011, nur 5türige A01)K01)K86)K87)
Ausführungen)
215/35R17
A01)K01)K86)
215/40R17
A01)K01)K25)K26)K86)K87)L22)
RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
zu kürzen oder umzulegen.
RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K45) An Achse 1 ist das Radhaus oberhalb der Radmitte und im Bereich nach vorn nach außen
aufzuweiten.
K52) An Achse 1 ist der vordere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenradhauses (Bereich
zum vorderen Stoßfänger) nach oben innen zu formen.
K53) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind vom Schwellerverbreiterung bis zum hinteren
Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
- die aufgesetzte Schwellerverbreiterung ist geeignet zu befestigen ( z.B. Kleben),
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 150 mm
Länge auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
- im Übergangsbereich Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist die Befestigungsschraube
durch eine kleinere Schraube zu ersetzen und die Lasche und nach außen/oben zu
formen.
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, ist das innere Radhaus
oberhalb der äußeren Reifenflanke im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zum
Übergang nach oben nachzuarbeiten.
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K85) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
einer Länge von 40 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 3e
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
L22) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Lenkeinschlagbegrenzung. Dies sind die
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind. Der Lenkeinschlag beträgt 2¼ Umdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.
VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 205/40R17 hinten 215/40R17) am
Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz
vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig.
Die Anlage Nr. 3e mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx