Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R7704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 54R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5 TMG, E12U TMG2, P1, P1F, P2, T16, T17, T18, W1, W3, XP9(a), XP9F(a), XP13M(a) Typ: W1 ABE / EG-Genehmigung: D883 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 91 Toyota MR2 205/40R17 A02) bis A10) D883/NT3E 690/850 4/100/54,1 RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: T17 ABE / EG-Genehmigung: E868 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 75 Toyota Carina II 205/40R17 A01) bis A10) K14) E868/NT5E 830/900 4/100/54,1 Typ: T16 ABE / EG-Genehmigung: E195 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 92 Toyota Celica 205/40R17 A01) bis A10) K14) E195/NT04E 860/860 4/100/54,1 Typ: T18 ABE / EG-Genehmigung: F411 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Celica (1.6l) 205/40R17 A01) bis A10) K14) F411/NT3E 890/860 4/100/54,1 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: G072; e6*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10) K35) e6*93/81*0005*01E 925/925 4/100/54,1 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10) (außer 4WD) K03)K15)K85)K21)K54) e6*95/54*0043*05 920/920 4/100/54,1 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 205/40R17 A01) bis A10) (außer 4WD) K03)K15)K85)K21)K54) e11*98/14*0102*03 920/920 4/100/54,1 RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: P1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10) K16)K21)K45) e6*98/14*0064*09 755/755 4/100/54,1 Typ: P1F ABE / EG-Genehmigung: E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 64 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10) K16)K21)K45) e6*98/14*0248*06 755/755(0) 4/100/54,1 Typ: P2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Toyota Yaris Verso 205/40R17 A01) bis A10) K52)K53) e6*98/14*0066*05 830/830(0) 4/100/54,1 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 205/40R17 A01) bis A10) bis NT 03 K03)K52) 215/35R17 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 103 Toyota MR2 205/40R17 215/40R17 A01) bis A10) ab NT 04 K03)K52)VH01) e11*98/14*0128*06 540/735 4/100/54,1 Typ: E12J1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/45R17 A01) bis A10) K16) 215/40R17 E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1 RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: E12U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10) (Schrägheck) K16) 215/40R17 e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12U TMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10) Compressor K16) e1,*2001/116*0179*01 920/895 4/100/54,1 Typ: E12U TMG2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Corolla Compressor 205/45R17 A01) bis A10) K16) e1*2001/116*0357*00 920/895 4/100/54,1 Typ: E12J ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 89 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10) (Kombi, Stufenheck, K16) Schrägheck) 215/40R17 e11*2001/116*0180*05 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12T ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Toyota Corolla 205/45R17 A01) bis A10) (Stufenheck, Kombi) K16) 215/40R17 e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1 RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: XP9(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 98 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10) K75) K03)K04) e11*2001/116*0248*05 835/825 4/100/54,1 Typ: XP9F(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris 205/40R17 A01) bis A10) K75) K03)K04) e11*2001/116*0249*06 895/825 4/100/54,1 Typ: AJ1(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 205/40R17 A01) bis A10) K01)K04) 215/40R17 e6*2001/116*0119*05 670/630(0) 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 205/40R17 A02) bis A10) (Mod. 2011, nur 3türige A01)K01)K04)K26)K86)K87) Ausführungen) 215/35R17 A01)K01)K04)K26)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 205/40R17 A02) bis A10) (Mod. 2011, nur 5türige A01)K01)K86)K87) Ausführungen) 215/35R17 A01)K01)K86) 215/40R17 A01)K01)K25)K26)K86)K87)L22) RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu kürzen oder umzulegen. RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 K45) An Achse 1 ist das Radhaus oberhalb der Radmitte und im Bereich nach vorn nach außen aufzuweiten. K52) An Achse 1 ist der vordere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenradhauses (Bereich zum vorderen Stoßfänger) nach oben innen zu formen. K53) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind vom Schwellerverbreiterung bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm), - die aufgesetzte Schwellerverbreiterung ist geeignet zu befestigen ( z.B. Kleben), - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 150 mm Länge auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen, - im Übergangsbereich Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist die Befestigungsschraube durch eine kleinere Schraube zu ersetzen und die Lasche und nach außen/oben zu formen. K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, ist das innere Radhaus oberhalb der äußeren Reifenflanke im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zum Übergang nach oben nachzuarbeiten. K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen, - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten, - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K85) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf einer Länge von 40 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 3e Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 L22) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Lenkeinschlagbegrenzung. Dies sind die Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Der Lenkeinschlag beträgt 2¼ Umdrehungen von Anschlag zu Anschlag. VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 205/40R17 hinten 215/40R17) am Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig. Die Anlage Nr. 3e mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012 RA-000668-A0-104-03e~TO-4-100-54-ET35_54R7704.docx