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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         54R7704
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                54R7704.03
Radgröße:                                                       7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                          68,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                 675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2010 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
19E, 1E, 1EX0, 1H, 1HX1,             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP 40308 110 Nm
1HXO, 35I, 35I-299, 6KV, AA          M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                             19E
ABE / EG-Genehmigung:            D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 102   Golf, Jetta,                205/40R17                             A01) bis A10)
              Golf, Jetta GTI,            G01)                                  K09)K12)
              Golf, Jetta (16-V)

 118            Golf G60
D186/1/2        840/740                                                         4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                205/40R17                         A01) bis A10)
              Golf Variant                G30)                              K57)

                                          215/40R17
                                          G01)K03A)K13)K26)

F804/NT17E          920/880                                                 4/100/57,0



Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Golf Variant,         205/40R17                         A01) bis A10)
              Vento,                      G30)                              K57)
              Golf syncro,
              Golf Variant syncro         215/40R17
                                          G01)K03)K13)K26)

e1*96/79*0068*03E   950/990                                                 4/100/57,0



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet              205/40R17                         A01) bis A10)
                                          G30)                              K57)

                                          215/40R17
                                          G01)K03A)K13)K26)

G407/NT08E          950/800                                                 4/100/57,0



Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet           205/40R17                            A01) bis A10)
                                       G30)                                 K57)

                                          215/40R17
                                          G01)K03)K13)K26)

e1*98/14*0070*06    950/810                                                 4/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:          G156 ; e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf Syncro,              205/40R17                                  A01) bis A10)
              Golf Syncro Variant       G30)                                       K57)

                                          215/40R17
                                          G01)K03A)K13)K26)

e1*92/53*0004*01E   890/880                                                        4/100/57,0



Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 205/40R17                                    A01) bis A10)
              Passat Variant                                                       K12)
                                      215/40R17

E657/1/NT14E        1000/1020                                                      4/100/57,1



Typ:                         35I-299
ABE / EG-Genehmigung:        E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Passat syncro               205/40R17                                A01) bis A10)
                                                                                   K12)
                                          215/40R17

E960/NT14E          940/1020                                                       4/100/57,1



Typ:                         6KV
ABE / EG-Genehmigung:        H249
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Polo Classic                205/40R17                                A01) bis A10)
                                          G01)                                     K16)K68)F23)
H246/NT00E          820/750 (770)                                                  4/100/57,1



Typ:                         6KV
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0008*.. , e9*95/54*0008*.. , e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 81    Polo Classic             205/40R17                                    A01) bis A10)
                                       G01)                                         K16)K68)F23)

e9*98/14*0008*16    900/895 (778)                                                  4/100/57,1




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55       VW UP                   205/40R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                         215/35R17
                                         A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
     unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen 1) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.


RA-000668-A0-104-06a~VW-4-100-57-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer
     geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des
     Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
     sorgen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.

K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .



Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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