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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      54R7704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            54R7704.021
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      58,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
175, 178, 182, 185, 198, 225,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    110 Nm
225L, 312, FA                         M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
183                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                      M12x1,25, Schaftlänge 38 mm


Typ:                         183
ABE / EG-Genehmigung:        G954; e3*95/54*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Barchetta               205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                              D01)S03)
                                          215/40R17
e3*95/54*0005*01   850/700 /850/700                                           4/98/58,1




RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                          175
ABE / EG-Genehmigung:         G730
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102           Fiat Coupe 16V                215/40R17                         A02) bis A10)
                                                                               S03)D21)
 140               Fiat Coupe 16V turbo      215/40R17

G730/NT01          1030/800



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
FA                                e3*92/53*0002*..
175                               e3*95/54*0008*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 162        Fiat Coupe               215/40R17                          A02) bis A10)
                                                                               S03)D21)

e3*95/54*0008*05   1030/800



Typ:                            182
ABE / EG-Genehmigung:           G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83    Fiat Bravo, Brava          205/40R17                             A01) bis A10)
                                                                               D21)G01)
                                                                               K32)K33)S03)
 108 bis 113       Fiat Bravo, Brava         205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                               D21)K32)K33)S03)
e3*96/27*0019*07   970/920(1000)                                               4/98/58,1


Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 113   Fiat Marea,              205/40R17                               A01) bis A10)
              Fiat Marea Weekend                                               K16)K18)K21)
                                                                               K27)S03)
e3*93/81*0003*09   1000/1000(1100)                                             4/98/58



Typ:                           178
ABE / EG-Genehmigung:          e3*96/27*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat Palio Weekend         205/40R17                             A01) bis A10)
                                                                               G01)K16)K35)
                                                                               L04)S03)

e3*96/27*0033*04   850/930(1030)                                               4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     3/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                            225
ABE / EG-Genehmigung:           e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 70    Fiorino, Fiorino Qubo      205/40R17                          A01) bis A10)
                                         K01)K04)

                                          205/45R17
                                          K01)K04)

                                          215/40R17
                                          K01)K02)
e3*2001/116*0271*14                                                         4/98/58



Typ:                         225
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino            205/40R17                             A01) bis A10)
                                      K01)K04)

                                          205/45R17
                                          K01)K04)

                                          215/40R17
                                          K01)K02)
e3*2007/46*0011*04    950/950(0)                                            4/98/58



Typ:                         225L
ABE / EG-Genehmigung:        N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 55    Fiat Fiorino                205/40R17                         A01) bis A10)
                                          K01)K04)

                                          205/45R17
                                          K01)K04)

                                          215/40R17
                                          K01)K02)
N157/NT06                                                                   4/98/58



Typ:                         198
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 121   Fiat Bravo              205/50R17                             A02) bis A10)

                                          215/45R17

                                          225/45R17

e3*2001/116*0248*21   1090/880(980)                                         4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     4/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         198
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Fiat Bravo Gas          205/50R17                          A02) bis A10)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

e3*2001/116*0248*01   1000/860(960)                                      4/98/58



Typ:                         198
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Fiat Bravo Pan          205/50R17                          A02) bis A10)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

e3*2007/46*0022*01    1060//870(0)                                       4/98/58



Typ:                          312
ABE / EG-Genehmigung:         e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                 205/40R17                         A02) bis A10)
                                       A01)G01)                          S03)
 99 bis 118   Fiat 500 Abrath
                                       215/35R17
                                       A01)K04)
e3*2001/116*0261*13   830/640(736)                                       4/98/58



Typ:                          312
ABE / EG-Genehmigung:         e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                 205/40R17                         A02) bis A10)
                                       A01)G01)                          S03)
 99 bis 118   Fiat 500 Abrath
                                       215/35R17
                                       A01)K04)
e3*2007/46*0064*04    830/640(740)                                       4/98/58




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


D01) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben (4,7mm) dürfen nicht
     entfernt werden. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt über die mitgelieferten Radschrauben
     auf der Serien-Radnabe.

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.




RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).




RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
        Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
        Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.

K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen.
     Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen
     (z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des
     Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen.

L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx