Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R7704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 54R7704.021 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 175, 178, 182, 185, 198, 225, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 225L, 312, FA M12x1,25, Schaftlänge 32 mm 183 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 38 mm Typ: 183 ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Barchetta 205/40R17 A01) bis A10) D01)S03) 215/40R17 e3*95/54*0005*01 850/700 /850/700 4/98/58,1 RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: 175 ABE / EG-Genehmigung: G730 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 Fiat Coupe 16V 215/40R17 A02) bis A10) S03)D21) 140 Fiat Coupe 16V turbo 215/40R17 G730/NT01 1030/800 Typen: ABE / EG-Genehmigung: FA e3*92/53*0002*.. 175 e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 162 Fiat Coupe 215/40R17 A02) bis A10) S03)D21) e3*95/54*0008*05 1030/800 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 A01) bis A10) D21)G01) K32)K33)S03) 108 bis 113 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 A01) bis A10) D21)K32)K33)S03) e3*96/27*0019*07 970/920(1000) 4/98/58,1 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 113 Fiat Marea, 205/40R17 A01) bis A10) Fiat Marea Weekend K16)K18)K21) K27)S03) e3*93/81*0003*09 1000/1000(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Fiat Palio Weekend 205/40R17 A01) bis A10) G01)K16)K35) L04)S03) e3*96/27*0033*04 850/930(1030) 4/98/58 RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: 225 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 70 Fiorino, Fiorino Qubo 205/40R17 A01) bis A10) K01)K04) 205/45R17 K01)K04) 215/40R17 K01)K02) e3*2001/116*0271*14 4/98/58 Typ: 225 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino 205/40R17 A01) bis A10) K01)K04) 205/45R17 K01)K04) 215/40R17 K01)K02) e3*2007/46*0011*04 950/950(0) 4/98/58 Typ: 225L ABE / EG-Genehmigung: N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Fiat Fiorino 205/40R17 A01) bis A10) K01)K04) 205/45R17 K01)K04) 215/40R17 K01)K02) N157/NT06 4/98/58 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e3*2001/116*0248*21 1090/880(980) 4/98/58 RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Fiat Bravo Gas 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e3*2001/116*0248*01 1000/860(960) 4/98/58 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Fiat Bravo Pan 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e3*2007/46*0022*01 1060//870(0) 4/98/58 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Fiat 500 205/40R17 A02) bis A10) A01)G01) S03) 99 bis 118 Fiat 500 Abrath 215/35R17 A01)K04) e3*2001/116*0261*13 830/640(736) 4/98/58 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Fiat 500 205/40R17 A02) bis A10) A01)G01) S03) 99 bis 118 Fiat 500 Abrath 215/35R17 A01)K04) e3*2007/46*0064*04 830/640(740) 4/98/58 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D01) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben (4,7mm) dürfen nicht entfernt werden. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt über die mitgelieferten Radschrauben auf der Serien-Radnabe. D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen. Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen (z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen. L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt). S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012 RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx