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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R7704
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                             54R7704.021
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       58,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
844                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    110 Nm
                                       M12x1,25, Schaftlänge 32 mm


Typ:                         844
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0279*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Lancia Delta            205/45R17                                A02) bis A10)
                                      E43)                                     S03)

                                           205/50R17
                                           E43)

                                           215/45R17
                                           E43)

                                           225/45R17

e3*2001/116*0279*09   1150/950(1020)                                           4/98/58,1



RA-000668-A0-104-02d~LC-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     2/3                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           844
ABE / EG-Genehmigung:          e3*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           Lancia Delta LPG          205/45R17                         A02) bis A10)
                                        E43)                              S03)

                                         205/50R17
                                         E43)

                                         215/45R17
                                         E43)

                                         225/45R17

e3*2007/46*0008*01   1090/950(1020)                                       4/98/58,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



RA-000668-A0-104-02d~LC-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     3/3                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.



Die Anlage Nr. 2d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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