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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         54R7705.23
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2251 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd.

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BL/BP, BL/BPS, BM/BR,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50337 110 Nm
BMG/BRG, BM/BRS, G3, G3G, M12x1,25
G3S, G4, GC/GF, GD/GG, GFC,
SF, SG, SGG, SGS, SH, SHS,
SHG, ZC




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                         GFC
ABE / EG-Genehmigung:        G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Impreza                      205/40R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K31)
155                  Impreza Turbo         205/40R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K31)
G334/NT04E           900/900                                                     5/100/56




Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 92    Impreza                  205/40R17                                 A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K31)
 155 bis 160         Impreza Turbo         205/40R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K31)
e13*98/14*0026*04E   900/900                                                     5/100/56



Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.. , e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           225/50R17                                A02) bis A10)


e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                    5/100/56



Typ:                         GD/GG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 118   Impreza                  205/45R17                                 A01)bis A10)
              Impreza Kombi                                                      K32)
                                       215/40R17

 160 bis 169         Impreza WRX            205/45R17
                     Impreza Sportkombi WRX
                                            215/45R17

e1*98/14*0145*11E    990/960(0)                                                  5/100/56




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                          SG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 169   Subaru Forester           205/55R17                         A02) bis A10)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
e13*98/14*0087*06       1010/1035                                         5/100/56



Typ:                          SGS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 169   Subaru Forester          205/55R17                          A02) bis A10)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
e1*2001/116*0209*10E    1010/1090(1150)                                   5/100/56



Typ:                           SGG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Subaru Forester (LPG)     205/55R17                         A02) bis A10)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
e11*2001/116*0242*02E   1010/1035(0)                                      5/100/56



Typ:                           SGG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 116          Subaru Forester (LPG)     205/55R17                         A02) bis A10)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
e11*2001/116*0317*01E   1010/1035(0)                                      5/100/56




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                         BL/BP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 121 bis 180  Subaru Legacy Outback   215/55R17                         A02) bis A10)


101 bis 180            Subaru Legacy     205/45R17                      A02) bis A10)
                                         E42)

                                         215/45R17
                                         E42)A01)K03)

                                         215/50R17
                                         E41)A01)K01)K15)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)
e1*2001/116*0228*10E   1070/1060(0)                                     5/100/56



Typ:                         BL/BPS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 180  Subaru Legacy Outback   215/55R17                         A02) bis A10)


101 bis 180            Subaru Legacy     205/45R17                      A02) bis A10)E07)
                                         E42)

                                         215/45R17
                                         E42)A01)K03)

                                         215/50R17
                                         E41)A01)K01)K15)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)
e1*2001/116*0228*13E   1070/1170(1219)                                  5/100/56




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Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195      Subaru Impreza          205/45R17                          A02) bis A10)

                                          205/50R17

                                          215/45R17

                                          225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/55R17                         A02) bis A10)

                                          215/60R17

                                          225/55R17

                                          235/50R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy               205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)                              EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)                     205/55R17

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           215/50R17
                                           A93a)

                                           225/45R17
                                           A93)

                                           225/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Outback          215/60R17                             A02) bis A10)
                                        A93)N225)

                                           215/60R17 M+S
                                           A93)W225)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           245/55R17

                                           255/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         235/50R17
                                         A93)

                                         245/50R17
                                         A01)A93)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A94)

                                         205/50R17
                                         A94)

                                         215/45R17
                                         A94)

                                         225/45R17
                                         A94)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    8 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


E07)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E41)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
        215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E42)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
        215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


K31)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
         Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
         umzulegen,
       - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
         Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
         der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
       - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
         Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
         oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
         versetzen.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013




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