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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     54R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            54R7705.23
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2251 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd.

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50337 110 Nm
BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG,          M12x1,25
G3, G3G, G3S, G4, GC/GF,
GD/GG, GFC, SF, SG, SGG,
SGS, SH, SHG, SHS, SJ, ZC




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                                    e13*2007/46*1281*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
147                    Subaru BRZ              205/45R17                                A02) bis A10)
                                               A94)

                                                205/50R17
                                                A94)

                                                215/45R17
                                                A94)

                                                225/45R17
                                                A94)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                     A94)               V00)



Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.. , e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           225/50R17                                       A02) bis A10)


e13*98/14*0029*04E     995/1010                                                         5/100/56



Typ:                          SG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 169   Subaru Forester           205/55R17                                       A02) bis A10)

                                                215/50R17

                                                215/55R17
e13*98/14*0087*06      1010/1035                                                        5/100/56



Typ:                          SGS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 169   Subaru Forester          205/55R17                                        A02) bis A10)

                                                215/50R17

                                                215/55R17
e1*2001/116*0209*10E   1010/1090(1150)                                                  5/100/56




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Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                           SGG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Subaru Forester (LPG)     205/55R17                                  A02) bis A10)

                                                  215/50R17

                                                  215/55R17
e11*2001/116*0242*02E   1010/1035(0)                                               5/100/56



Typ:                           SGG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 116          Subaru Forester (LPG)     205/55R17                                  A02) bis A10)

                                                  215/50R17

                                                  215/55R17
e11*2001/116*0317*01E   1010/1035(0)                                               5/100/56



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                      e13*98/14*0087*..
SGG                                     e11*2001/116*0242*..
SGG                                     e11*2001/116*0317*..
SGS                                     e1*2001/116*0209*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169              Subaru Forester           205/55R17                        A02) bis A10)
                                                  N215)

                                                  215/50R17

                                                  215/55R17

                                                  225/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/55R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17
                e13*2001/116*0982*08)
                                         225/55R17

                                          235/50R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          215/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab EG- A93)W225)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09)    215/65R17 M+S
                                         A93)W225)

                                          225/55R17
                                          A93)

                                          225/60R17
                                          A93)

                                          235/50R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17

                                          245/55R17

                                          255/50R17

                                          255/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                         GFC
ABE / EG-Genehmigung:        G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Subaru Impreza                  205/40R17                          A02) bis A10)

                                              215/40R17
                                              A01)K31)
155                  Subaru Impreza Turbo     205/40R17                          A02) bis A10)

                                              215/40R17
                                              A01)K31)
G334/NT04E           900/900                                                     5/100/56



Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 92    Subaru Impreza           205/40R17                                 A02) bis A10)

                                              215/40R17
                                              A01)K31)
 155 bis 160         Subaru Impreza Turbo     205/40R17                          A02) bis A10)

                                              215/40R17
                                              A01)K31)
e13*98/14*0026*04E   900/900                                                     5/100/56



Typ:                          GD/GG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 118   Subaru Impreza            205/45R17                                A01)bis A10)
              Subaru Impreza Kombi                                               K32)
                                        215/40R17

 160 bis 169         Subaru Impreza WRX        205/45R17
                     Subaru Impreza Sportkombi
                     WRX                       215/45R17

e1*98/14*0145*11E    990/960(0)                                                  5/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    6 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                                    e1*2001/116*0438*..
G3G                                   e11*2001/116*0325*..
G3S                                   e1*2001/116*0460*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195             Subaru Impreza          205/45R17                         A02) bis A10)

                                                205/50R17

                                                215/45R17

                                                225/45R17




Typ:                         BL/BP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 121 bis 180  Subaru Legacy Outback   215/55R17                                  A02) bis A10)


101 bis 180            Subaru Legacy            205/45R17                        A02) bis A10)
                                                E42)

                                                215/45R17
                                                E42)A01)K03)

                                                215/50R17
                                                E41)A01)K01)K15)

                                                225/45R17
                                                A01)K01)
e1*2001/116*0228*10E   1070/1060(0)                                              5/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    7 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ:                         BL/BPS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 180  Subaru Legacy Outback   215/55R17                                     A02) bis A10)


101 bis 180            Subaru Legacy              205/45R17                         A02) bis A10)E07)
                                                  E42)

                                                  215/45R17
                                                  E42)A01)K03)

                                                  215/50R17
                                                  E41)A01)K01)K15)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K01)
e1*2001/116*0228*13E   1070/1170(1219)                                              5/100/56



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                                    e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                                   e1*2001/116*0256*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
180                    Subaru Legacy              205/50R17                         A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit          N215)                             E41)
                       Serienreifen 215/45R18
                       ww. 215/50R17 jedoch nicht 205/50R17 M+S
                       Ausführung Outback)        W215)

                                                  215/45R17
                                                  A93)

                                                  215/50R17
                                                  A01)K03)

                                                  225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    8 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              205/45R17                          A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         A93)T88)                           E42)
                Serienreifen 215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht        205/50R17
                Ausführung Outback)
                                           205/55R17

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           215/50R17
                                           A01)K03)

                                           225/45R17

                                           225/50R17
                                           A01)K01)K15)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy               205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)                              EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)                     205/55R17

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           215/50R17
                                           A93a)

                                           225/45R17
                                           A93)

                                           225/50R17




RA-000638-E0-104-26a~SB-5-100-56-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    9 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback   215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A93)N225)

                                         215/60R17 M+S
                                         A93)W225)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         225/60R17
                                         A93)

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         245/55R17

                                         255/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         235/50R17
                                         A93)

                                         245/50R17
                                         A01)A93)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    11 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    12 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
         Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
         umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
         Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
         der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
     - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
         Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
         oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
         versetzen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.03.2015




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