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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  54R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          54R7705.23
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2251 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ             205/45R17                              A02) bis A10)
                                       N215)                                  A94) BF1)

                                         205/50R17
                                         N215)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                            A94)               BF1) N215) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                              e13*98/14*0087*..
SGG                             e11*2001/116*0242*..
SGG                             e11*2001/116*0317*..
SGS                             e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169      Subaru Forester          205/55R17                            A02) bis A10)
                                         N215)                                BF1)

                                         215/50R17

                                         215/55R17

                                         225/50R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/55R17                            A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                          BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 215/60R17
                e13*2001/116*0982*08)
                                         225/55R17

                                         235/50R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          215/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab      A93) W225)                        BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09) 215/65R17 M+S
                                         A93) W225)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         225/60R17
                                         A93)

                                         235/50R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         245/55R17

                                         255/50R17

                                         255/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195      Subaru Impreza          205/45R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5                             e13*2007/46*1648*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 115      Subaru Impreza          205/50R17                          A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF1) EF0)

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17
                                         A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5                            e13*2007/46*1648*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 115      Subaru Impreza XV      225/60R17                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1) EF0)

                                         235/55R17
                                         A01) A93) K01)

                                         245/55R17
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         255/55R17
                                         A01) A93a) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        N215)                             BF1) E41)
                Serienreifen 215/45R18
                ww. 215/50R17 jedoch     205/50R17 M+S
                nicht Ausführung         W215)
                Outback)
                                         215/45R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A01) K03)

                                         225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy            205/45R17                          A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne       A93) T88)                          BF1) E42)
                Serienreifen 215/45R18
                od. 215/50R17 und        205/50R17
                nicht Ausführung
                Outback)                 205/55R17

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A01) K03)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K15)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A93)                              BF1) EF0)
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll oder 17Zoll)       205/55R17

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A93a)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback 215/60R17                          A02) bis A10)
                                       A93) N225)                        BF1)

                                        215/60R17 M+S
                                        A93) W225)

                                        225/55R17
                                        A93)

                                        225/60R17
                                        A93)

                                        235/55R17

                                        245/50R17

                                        245/55R17

                                        255/50R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         A93) BF1)
                                        225/55R17

                                        235/50R17

                                        245/50R17
                                        A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
       215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000638-G0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 26a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.11.2019