Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/7                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R7805
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                        RONAL
Radausführung:                                      54R7805.07
Radgröße:                                            8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                               76,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                     710 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2105 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
B8, B81, 4G, 4G1              Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50727 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                       Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,        ZP 50705 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                              mm




RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 195  Audi A5                   225/50R17                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türig)
                                        235/50R17

                                              245/45R17

                                              255/45R17

 260                  Audi S5                 225/50R17 M+S               A02) bis A10)
                                                                          E07)
                                              235/50R17 M+S

                                              245/45R17 M+S

                                              255/45R17 M+S

e1*2001/116*0430*19   12451240 (1320) A5                                  5/112/66,5
                      1170/1100(1180) S5



Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi A5                 225/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig)
                                      235/50R17

                                              245/45R17

                                              255/45R17

e13*2007/46*1084*03   1205/117(1250)                                      5/112/66,5


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/50R17                          A01) bis A10)
              Audi A4 quattro          K03)                               K04)
              (Limousine, Kombi)
                                       235/50R17
                                       K01)K64)

                                              245/45R17
                                              K03)

                                              255/45R17
                                              K01)K64)
e1*2001/116*0430*19   1225/1170 (1250) Lim.                               5/112/66,5
                      1225/1235(1315) Kom




RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/50R17                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro          K03)                              K04)
              (Kombi)
                                       235/50R17
                                       K01)K64)

                                           245/45R17
                                           K03)

                                           255/45R17
                                           K01)K64)
e13*2007/46*1084*03   1215/1245(1295) A4                                 5/112/66,5



Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/65R17                          A02) bis A10) E24)

                                           245/60R17
                                           A01)K03)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/60R17
                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*07   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/65R17                         A02) bis A10)

                                           245/60R17
                                           A01)K03)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/60R17
                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5




RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/65R17                         A02) bis A10) E24)

                                         245/60R17
                                         A01)K03)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/60R17
                                         A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*04   1280/1340 (1420)                                  5/112/66,5



Typ:                         4G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 220  Audi A6                 225/55R17                         A02) bis A10)
              (Limousine)
                                      235/55R17

                                         245/50R17

                                         255/50R17

 150 bis 220          Audi A7            235/55R17                      A02) bis A10)
                                                                        E07)
                                         245/50R17

                                         245/55R17

                                         255/50R17

e1*2007/46*0436*02    1215/1255 (1335)                                  5/112/66,5



Typ:                         4G1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 220  Audi A7                 235/55R17                         A02) bis A10)
                                                                        E07)
                                         245/50R17

                                         245/55R17

                                         255/50R17

e13*2007/46*1147*01   1215/1255 (1335)                                  5/112/66,5




RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


Typ:                         4G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220          Audi A7                 235/55R17                         A02) bis A10)
                                                                        E07)
                                        245/50R17

                                        245/55R17

                                        255/50R17

e1*2007/46*0544*00   1205/1255 (1335)                                   5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1337 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
     Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:


RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7805


     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.08.2011




RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx