Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm 8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm D11, D2, QB6 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 121 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10) Audi 200 Quattro, E43)K32)K38) Audi 100 Avant-Quattro, 235/40R18 Audi 200 Avant-Quattro C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 101 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10) Audi 200 Quattro, E43)K32)K38) Audi 100 Avant-Quattro, Audi 200 Avant-Quattro 235/40R18 121 bis 147 Audi 100 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10) Audi 200 Quattro, E43)K32)K38) Audi 100 Avant-Quattro, Audi 200 Avant-Quattro 162 Audi 200 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10) Audi 200 Avant-Quattro K32)K38) D403/1/04E 1120/1180 5/112/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 128 Audi Coupé quattro 225/40R18 A01) bis A10) K39) 162 bis 169 Audi Coupé quattro (Audi S2) E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57 Typ: D11 ABE / EG-Genehmigung: F127 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 bis 206 Audi V8 235/40R18 A01) bis A10) K40) F127/NT07E 1240/1200 5/112/57 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 225/40R18 A01) bis A10) Audi 100 Avant, K03a)K04a)K36) Audi 100 quattro, 245/35R18 Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 169 Audi S4 ww. Audi S6, 235/40R18 A01) bis A10) Audi S4 Avant ww. K04a) K36) Audi S6 Avant 206 bis 213 Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2 ww. Audi S6 4,2, Audi Avant S4 V8 ww. Audi Avant S4 4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80, 225/40R18 A01) bis A10) Audi 80 Avant, K39) Audi 80 quattro, Audi 80 Avant quattro (5-Loch) 169 Audi S2, Audi Avant S2 F889/1/NT05E 1100/1120 5/112/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10) E44)ER1) 245/45R18 255/45R18 e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant , Audi A4 Avant quattro 169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 Avant quattro e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)E54) (Limousine, Avant) K39) 245/35R18 K28) 235/40R18 K28) 162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18 (Limousine, Avant) K28) 191 bis 220 Audi A6 ww. Audi S6, 245/40R18 A02) bis A10) E54) (Limousine, Avant) 250 Audi S6 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Avant) e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 235/40R18 Audi A4 Avant quattro A01)K03)K35) 253 Audi S4 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K03)K35) e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 | S4:1250/1150 5/112/57 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 235/40R18 Audi A4 Avant quattro, A01)K03)K35) Audi A4 Cabrio 253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S Audi S4 Cabrio 235/40R18 A01)K03)K35) e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) 253 Audi S4 Cabriolet 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K03)K35) e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0190*03E 1255/1200 5/112/57 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0198*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 257 Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53) E05a) E17)E44)E61) 235/50R18 M+S 245/45R18 E64) 245/45R18 M+S 255/45R18 A01)K03) 202 bis 240 Audi A8 (V8-TDI) 235/50R18 A02) bis A10)B53) E05a) E17)E44)E61) 235/50R18 M+S 255/45R18 A01)K03) 331 Audi A8 W12, 235/50R18 M+S A02) bis A10)B53) Audi S8 E17)E61) e1*2001/116*0198*24E 1440/1300 –202 kW 5/112/57 Typ: 4E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53) E44)E61) 245/45R18 255/45R18 A01)K03) e1*2001/116*0246*00E 1315/1300 (1340) 5/112/57 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, A01)K01)K04)K58)K59) außer S3, RS3) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) 235/35R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58)K59)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) 235/35R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K64) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/40R18 A01)K04)K64) 245/40R18 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K64) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/40R18 A01)K04)K64) 245/40R18 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K03)K04) 320 Audi S6 235/45R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0254*23E 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K03)K04) 320 Audi A6, S6 235/45R18 M+S A02) bis A10) e13*2007/46*1080*01 5/112/57 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, 225/45R18 A01) bis A10) Audi TT quattro K03)K04) K67) (Coupe, Cabrio) 235/40R18 K01)K02) 245/40R18 K01)K02) 184 bis 265 Audi TT quattro, 225/45R18 M+S A01) bis A10) Audi TTS, K03)K04) K67) Audi TT RS (Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S K01)K02) 245/40R18 M+S K01)K02) e1*2001/116*0369*14 1060/885 (-) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Audi TT 225/45R18 M+S A01) bis A10) (Coupe) K03)K04) K67) 235/40R18 M+S K01)K02) 245/40R18 M+S K01)K02) e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a) 235/50R18 245/45R18 A93) 255/45R18 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93a) 235/50R18 245/45R18 A93) 255/45R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit Kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist. E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20 mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten, - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca.10 mm zu kürzen. K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoffkante zu kürzen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung an das Radhaus anzulegen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012 RA-000698-A0-104-06~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx