Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse * Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8905 an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8905, 54R8905.07 (ABE-Nr. 48242) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C4, B5, 4B, 8E, 8J, 8H, 4F, 4F1, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm B5, C4, D2, QB6, 8V Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm GA Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) Cabrio K03) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) Cabrio K03) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) Cabrio K03) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) Cabrio K03) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 Avant quattro Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*93/81*0013*15 1150/11 30(1100) 5/112/57 e1*98/14*0013*21E RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 74 bis 162 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 253 Audi S4 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57 e1*2001/116*0151*09 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) Audi A4 Cabrio V00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 253 Audi A4 quattro Cabrio, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) Audi S4 Cabrio K03) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*98/14*0151*05 1230/1150 5/112/57 e1*2001/116*0151*09 RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 253 Audi S4 Cabriolet 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 169 bis 213 Audi S4, 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) Audi Avant S4, Audi S4 V8, Audi Avant S4 4,2 , Audi S4 ww. Audi S6, Audi S4 Avant ww., Audi S6 Avant, Audi S4 V8 ww., Audi S4 4,2 ww, Audi S6 4,2, Audi Avant S4 V8 ww., Audi Avant S4 4,2 ww., Audi S6 4,2 Avant Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. F619/NT08E 1240/1200 5/112/57,1 F619/1/NT10E 1240/1200 RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)E44)E54) (Limousine, Avant) V00) 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10)E44)E54) V00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E44)E54) K03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E44)E54) (Limousine, Avant) K03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 191 bis 220 Audi A6, A6 quattro 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Avant) E54) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 250 Audi S6 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Avant) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0051*25 5/112/57 RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 89 bis 160 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E44)E54) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E44)E54) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E44)E54)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 120 bis 257 Audi A6 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E44)E54) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E44)E54) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E44)E54)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,0Jx18H2, ET35 9,0Jx18H2, ET35 110 bis 265 Audi A8, S8 235/50ZR18 255/45ZR18 A02) bis A10)E44)ER1) V00) 245/45ZR18 275/40ZR18 A01) bis A10)E44)ER1) K04)K40)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1 RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 154 bis 331 Audi A8 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) E44)EF0)N245) 235/50R18 M+S 235/50R18 M+S A02) bis A10) E44)EF0) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) E44)EF0)N255) 245/45R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10) E44)EF0) 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) E44)EF0)N255) 245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A02) bis A10) E44)EF0) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) E44)EF0)N265) 255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10) E44)EF0) 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0)V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) N255) E44)EF0)V00) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10) N255) E44)EF0)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 140 Audi Q2 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93)K03) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A93)K01) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) A93)K01) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) A93)K01) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K01) G01) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 140 Audi Q2 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93)K03) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A93)K01) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) A93)K01) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) A93)K01) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K01) G01) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A93) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A93) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0590*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 228 bis 270 Audi Q3 RS 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A93) N245) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) N245) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A93) N255) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) A93)N245) V00) 235/45R18 M+S 265/40R18 M+S A02) bis A10) A93) V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) N245) V00) 235/50R18 M+S 265/45R18 M+S A02) bis A10) V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A93)N255) V00) 245/45R18 M+S 275/40R18 M+S A02) bis A10) A93) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Serienreifen 225/..) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Reifen 245/..) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 132 bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E77a) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K03)K27) E77a) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung an das Radhaus anzulegen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017 RA-000698-D0-104-44~AU-5-112-57-ET35_54R8805.docx