Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          54R8805.07
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8, B81, 4G, 4G1,                Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50727 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kugel Ø26 mm,                    ZP50706 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,             ZP50727 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde            ZP50706 180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A93)M00)N215)T86)                  E79)
                Kombi, außer S4)
                                          215/45R18
                                          A93)N225)

                                          225/45R18
                                          N235)

                                          235/40R18
                                          N245)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)K64)N245)

                                          245/40R18
                                          A01)K03)K04)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine,                                    E79)
                Kombi)                    235/40R18 M+S

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)K64)

                                          245/40R18
                                          A01)K03)K04)K64)




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93)M00)N215)T86)                  E79a)
                Kombi)
                                          215/45R18
                                          N225)

                                          225/40R18
                                          A93a)

                                          225/45R18

                                          235/40R18

                                          245/40R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   225/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)                              E79a)
                Kombi)
                                          225/45R18 M+S

                                          235/40R18 M+S

                                          245/40R18




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/45R18                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   N235)                                   E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           225/45R18 M+S
                                           W235)

                                           235/40R18
                                           N245)

                                           235/45R18
                                           G4W)N245)

                                           245/40R18

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                           N235)                                   E82)EF0)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/45R18 M+S                           A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   W235)                                   E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/40R18 M+S
                                           W245)

                                           235/45R18 M+S
                                           G4W)W245)

                                           245/40R18 M+S




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/50R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                                E54)EF0)
                                         235/45R18
                                         A93a)

                                          235/50R18
                                          A01)GBB)K13)K22)K73)

                                          245/45R18

                                          255/45R18
                                          A01)K13)K22)K73)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                          K13)K22)K73)                            E54)EF0)GBB)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/50R18                                A02) bis A10)




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/50R18                               A02) bis A10)
                                                                                  EF0)
                                          245/45R18

                                          255/45R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                  EF0)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L            235/55R18                                 A02) bis A10)
                                        N245)                                     E44)EF0)

                                          235/55R18 M+S

                                          245/50R18
                                          N255)

                                          245/55R18
                                          GCL)N255)

                                          255/50R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/55R18            255/50R18          A02) bis A10)
                                          N245)                                   E44)EF0)V00)




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)W235)                         EF0)

                                           235/55R18
                                           A94)

                                           235/60R18
                                           A94)

                                           245/55R18
                                           A01)A94)K03)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/55R18
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)W235)                          EF0)

                                           235/55R18
                                           A94)

                                           235/60R18
                                           A94)

                                           245/55R18
                                           A94)

                                           255/50R18

                                           255/55R18




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                             e1*2007/46*1550*..
FY                             e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     Audi Q5                 235/60R18                         A02) bis A10)

                                         245/55R18
                                         A01) A93a)K03) K04)

                                         255/55R18
                                         A01) K01)K04)

                                         275/50R18
                                         A01) K01)K04)

                                         285/50R18
                                         A01) K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/60R18                         A02) bis A10)
                                        ER1)                              E78a)EF0)

                                         265/55R18
                                         ER2)

                                         285/50R18
                                         ER2)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    9 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.



RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    10 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1580 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.



RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    11 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBB)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
        255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GCL)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20,
        275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    12 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73)       An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
           Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
           Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
           ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017




RA-000698-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx