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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    1 / 15                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse *
Radausführung:                                          54R8805.07
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

 * Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8905 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R8905, 54R8905.07 (ABE-Nr. 48242) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Audi AG, 85045 Ingolstadt




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
B8, B81, 4G, 4G1                       Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50727 120 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY                            Radschraube, Kugel Ø26 mm,                          ZP50706 140 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H                                     Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                   ZP50727 140 Nm
                                       Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                       Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1                                Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde                  ZP50706 180 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro        225/45R18            225/45R18                A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine,                                                 E79)N235)
                Kombi, außer S4)
                                           235/40R18            235/40R18                A02) bis A10)
                                                                                         E79)N245)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                                         E79)G01) N245)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E79)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
200 bis 245     Audi A4, S4               225/45R18 M+S        225/45R18 M+S             A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine,                                                 E79)
                Kombi)
                                          235/40R18 M+S        235/40R18 M+S             A02) bis A10)
                                                                                         E79)

                                             235/45R18 M+S         235/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                                         E79)G01)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E79)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro        225/40R18            225/40R18                A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)                                           E79a)
                Kombi)
                                           225/45R18            225/45R18                A02) bis A10)
                                                                                         E79a)

                                             235/40R18             235/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E79a)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E79a)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
260             Audi S4                   225/40R18 M+S        225/40R18 M+S             A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)                                           E79a)
                Kombi)
                                          225/45R18 M+S        225/45R18 M+S             A02) bis A10)
                                                                                         E79a)

                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         E79a)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E79a)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
100 bis 245     Audi A5                    235/40R18            235/40R18                A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                 E82)EF1)N245)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/45R18            235/45R18                A02) bis A10)
                                                                                         E82)EF1)G4W)N245)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E82)EF1)

                                             225/45R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                             N235)                                       E82)EF1)V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A02) bis A10)
                                             N235)                                       E82)EF1)V00)

                                             235/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                             N245)                                       E82)EF1)V00)

                                             235/40R18             275/35R18             A02) bis A10)
                                             N245)                                       E82)EF1)V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                             N245)                                       E82)EF1)G4W)V00)

                                             245/40R18             275/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         E82)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    6 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B8                                e1*2001/116*0447*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
245 bis 260     Audi S5                    235/40R18            235/40R18                A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)

                                             235/45R18             235/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         G4W)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)


                                             225/45R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/40R18             275/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         G4W)V00)

                                             245/40R18             275/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    7 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
100 bis 245     Audi A6                  235/45R18            235/45R18                  A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93a)                                           E54)EF0)

                                             235/50R18             235/50R18             A01) bis A10)
                                             K13)K22) K73)                               E54)EF0) GBB)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E54)EF0)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                             K13)K22) K73)                               E54)EF0)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E54)EF0) V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E54)EF0) V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E54)EF0) V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                             A93a)                                       E54)EF0) V00)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                             K13)K22) K73)                               E54)EF0) GBB) V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                             K13)K22) K73)                               E54)EF0) GBB) V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E54)EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    8 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/50R18            235/50R18                 A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             235/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)V00)

                                             235/50R18             265/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    9 / 15                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
150 bis 368     Audi A8, A8L            245/50R18            245/50R18                   A02) bis A10)
                                                                                         E44)EF0) N255)

                                             255/50R18             255/50R18             A02) bis A10)
                                                                                         E44)EF0)

                                             235/55R18             255/50R18             A02) bis A10)
                                             N245)                                       E44)EF0) V00)

                                             235/55R18             285/45R18             A02) bis A10)
                                             N245)                                       E44)EF0) V00)

                                             245/50R18             275/45R18             A02) bis A10)
                                             N255)                                       E44)EF0) V00)

                                             255/50R18             285/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E44)EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
100 bis 200     Audi Q5                    235/60R18            235/60R18                A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                               EF0)

                                             255/50R18             255/50R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        EF0)

                                             255/55R18             255/55R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        EF0)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    10 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
100 bis 200     Audi Q5                    235/60R18            235/60R18                A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                                EF0)

                                             255/50R18             255/50R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             255/55R18             255/55R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                             e1*2007/46*1550*..
FY                             e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
100 bis 185     Audi Q5                 235/60R18            235/60R18                   A02) bis A10)


                                             255/55R18             255/55R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             275/50R18             275/50R18             A01) bis A10)
                                             K01)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
Seite :                    11 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
155 bis 245     Audi Q7                 255/60R18            255/60R18                   A02) bis A10)
                                                                                         E78a)EF0)ER1)

                                             265/55R18             265/55R18             A02) bis A10)
                                                                                         E78a)EF0)ER2)

                                             285/50R18             285/50R18             A02) bis A10)
                                                                                         E78a)EF0)ER3)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               45
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Teiletyp :                 54R8805


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1520 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1545 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1555 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
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K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 45 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017




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