Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse * Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8905 an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8905, 54R8905.07 (ABE-Nr. 48242) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Audi AG, 85045 Ingolstadt RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4L, 4L1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, E79)N235) Kombi, außer S4) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E79)N245) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) E79)G01) N245) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) E79) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, E79) Kombi) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) E79) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) E79)G01) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) E79) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A93a) E79a) Kombi) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) E79a) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) E79a) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E79a) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 260 Audi S4 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A93a) E79a) Kombi) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) E79a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) E79a) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E79a) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 245 Audi A5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF1)N245) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) E82)EF1)G4W)N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E82)EF1) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) N235) E82)EF1)V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) N235) E82)EF1)V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) N245) E82)EF1)V00) 235/40R18 275/35R18 A02) bis A10) N245) E82)EF1)V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) N245) E82)EF1)G4W)V00) 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) E82)EF1)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B8 e1*2001/116*0447*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 245 bis 260 Audi S5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) G4W) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) G4W)V00) 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 245 Audi A6 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a) E54)EF0) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) K13)K22) K73) E54)EF0) GBB) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) E54)EF0) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K13)K22) K73) E54)EF0) 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) E54)EF0) V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10) E54)EF0) V00) 225/50R18 275/40R18 A02) bis A10) E54)EF0) V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) A93a) E54)EF0) V00) 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K13)K22) K73) E54)EF0) GBB) V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) K13)K22) K73) E54)EF0) GBB) V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) E54)EF0) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) EF0) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) EF0) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) EF0) 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) EF0)V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) EF0)V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) E44)EF0) N255) 255/50R18 255/50R18 A02) bis A10) E44)EF0) 235/55R18 255/50R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0) V00) 235/55R18 285/45R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0) V00) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10) N255) E44)EF0) V00) 255/50R18 285/45R18 A02) bis A10) E44)EF0) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) EF0) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K01) EF0) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) EF0) 255/50R18 255/50R18 A02) bis A10) EF0) 255/55R18 255/55R18 A02) bis A10) EF0) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 100 bis 185 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K01) 275/50R18 275/50R18 A01) bis A10) K01) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 155 bis 245 Audi Q7 255/60R18 255/60R18 A02) bis A10) E78a)EF0)ER1) 265/55R18 265/55R18 A02) bis A10) E78a)EF0)ER2) 285/50R18 285/50R18 A02) bis A10) E78a)EF0)ER3) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1520 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1545 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1555 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 45 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017 RA-000698-D0-104-45~AU-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx