Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 170, 171, 171 AMG, 202, 203, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm 203CL, 203K, H0, 208, 209, M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 210, 210K 172, 204, 204 AMG, 204K, 204K Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm AMG, 204X, 207, 211, 211 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 AMG, 211G, 211K, 211K AMG, mm 212, 212K, 218, 246 163, 216, 220, 221 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 160 ML- Klasse 235/60R18 A01) bis A10)ER1) K04) 255/55R18 K02)K03) 285/50R18 K01)K02) e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 235/40R18 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)E41)ER1) (Limousine) 255 bis 260 E50 AMG, E55 AMG, 235/40R18 M+S A02) bis A10) E55 AMG 4-MATIC (Limousine) e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 260 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10) E58) E65) K03) 225/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E65) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E65) M00) K03)V00) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) 245/35R18 235/40R18 A01)G01)K11)K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 205 bis 255 CLK 430, CLK 55 AMG 235/40R18 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) G01)K11)K25) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen Hinweise 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/45R18 A01)bis A10) S55 AMG, S63 AMG E51)ER1)K21) 368 S 600 245/45R18 M+S 368 S 55 AMG e1*97/27*0099*15E 1240/1400(1445) –S55, 600 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 C55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) V00) e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1115) 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 270 C55 AMG 225/40R18 M+S (T-Limousine) e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) 75 bis 200 Mercedes CLC 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)E58) (Coupe, Cabrio) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270; Mercedes CLK 55 AMG, 225/40R18 M+S A02) bis A10)E58) 354 Mercedes CLK 63 AMG (Coupe, Cabrio) e1*98/14*0184*16E 1115 /1160(1200) 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine) E68) 245/40R18 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, ww. Erdgas- Antrieb) 245/40R18 e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) E68) 245/40R18 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5 Typ: 211K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 SLK 55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0262*14E 840/935 – 910/940 5/112/66,5 Typ: 171 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0321*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 294 SLK 55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0321*04E 910/940 (-) 5/112/66,5 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10) 255/45R18 e1*2001/116*0335*16 1385/1375 (1430) 5/112/66,5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL-Klasse 235/50R18 A02) bis A10) 255/45R18 e1*2001/116*0372*07 1210/1350(0) –CL500 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine) A01)K01)K04)K13)N225)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Limousine) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe) A01)K01)K04)K13)N225) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) K04)K106)K21) V00) Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi) A01)K01)K04)K13)N225)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) ( Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 235/55R18 A01)K01)K02) 245/50R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen N225) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18 A01)K03) 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K01) 245/40R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit A01)K03)T95) kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R18 M+S A01)K03)T95) 235/40R18 A01)K01)T95) 245/40R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit A01)K01) kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R18 M+S A01)K01) RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N225)T89) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S 17Zoll) T89)W225) 215/45R18 G5A)N225) 215/45R18 M+S G5A)W225) 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S W235) 235/35R18 N245) 235/40R18 G4Y)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N235) K04)N255) V00) RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N245)T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S T90) 235/40R18 N245) 235/40R18 M+S 245/35R18 A01)K01)K04)N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 310 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10) A94)N215) 205/45R18 A94)G5N)M00)N215) 215/40R18 A94)N225) 225/35R18 A94)N235) 225/40R18 A94a)N235) 235/35R18 A94a)N245) 235/40R18 A01)G7H)K97)N245) 245/35R18 N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) N235) N255) V00) RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A94) Serienreifen 245/45R17) 245/40R18 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 115 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A01) bis A10) K04)T86) 205/45R18 K04)K13)K22)K25)M00)T86) 215/40R18 K04)K13)K22) 225/40R18 K01)K04)K13)K20)K22)K25)K28)K103) 235/35R18 K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)K103) 245/35R18 K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10) T86) K02)K103)K20)K28) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K13)K22)K25)M00) K04)K103)K20)K28) V00) T86) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K13)K22) K02)K103)K20)K28) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge 8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 235/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012 RA-000698-A0-104-07a~DB-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx