Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7N Serien-Radschraube, Kugel 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7MS Radschraube, Kugel 26mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ: 7MS ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Seat Alhambra 225/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K39) 235/40R18 150 Seat Alhambra 235/40R18 e1*2001/116*0036*30 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Toledo 205/40R18 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01)K01)K04)K51)N215)T86) 205/45R18 A01)G7X)K01)K04)K50)K51)M00)N215) T86) 215/40R18 A01)K01)K04)K51)K52)N225)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K50)K51)K52) 235/35R18 A01)K01)K04)K50)K51)K52) Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 Altea Freetrack, 225/40R18 A01) bis A10) Altea 4 Freetrack K03)K04) e9*2001/116*0050*35 1140/1096 (0) 5/112/57,1 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 Altea Freetrack, 225/40R18 A01) bis A10) Altea 4 Freetrack K03)K04) e9*2007/46*0012*04 1140/1205 (0) 5/112/57,1 RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 118 Seat Leon 205/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K51)T86) Serienreifen 15Zoll) 205/45R18 A01)K01)K04)K51)M00)T86) 215/40R18 A01)K01)K04)K51) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 205/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K51)N215)T86) Serienreifen 16Zoll) 205/45R18 A01)G1R)K01)K04)K51)M00)N215)T86) 215/40R18 A01)K01)K04)K51)N225) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 195 Seat Leon 225/35R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K51) Serienreifen 17Zoll) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit M00)T86) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) 215/40R18 A01)K03) 225/40R18 A01)K01) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G2G)K01)K62) 245/35R18 A01)K01)K62) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) M00)T86) V00) 205/45R18 235/40R18 A01) bis A10) M00)T86) K62) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) K62) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit A01)K01) kleinster Serienbereifung 225/..) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G01)K01)K62) 245/35R18 A01)K01)K62) RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 Seat Alhambra 215/45R18 A02) bis A10) A93)T93) 225/40R18 A01)A93)K04)T92) 225/45R18 A01)A93)K04) 235/40R18 A01)A93)K04) 245/40R18 A01)A93a)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A93) K04) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45° schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante) ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter der Radmitte) nach oben zu formen. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000698-A0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012 RA-000698-A0-104-06a~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx