Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse * Radausführung: 54R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8905 an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8905, 54R8905.07 (ABE-Nr. 48242) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3R, 3RN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7N Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit K01) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) G2G) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) M00)T86) G8V)V00) 205/45R18 235/40R18 A02) bis A10) M00)T86) G8V)V00) 205/45R18 255/35R18 A02) bis A10) M00)T86) G8V)V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit K01) kleinster Serienbereifung 225/..) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 85 bis 162 Seat Alhambra 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) A93) T92) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) A93) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) A93) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) A93a) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A93) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) A93) V00) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) Kombi K01) E61) (Ausführungen mit Verbundlenker- 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) Hinterachse) K01) E61) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) E61) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET35 77 bis 221 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) Kombi K01) E62)EF0) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) K01) E62)EF0) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) E62)EF0) Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 46 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017 RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx