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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Vorderachse *
Radausführung:                                         54R8805.07
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

 * Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R8905 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R8905, 54R8905.07 (ABE-Nr. 48242) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
3R, 3RN, 5F                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,             ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                 mm



RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    2/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           225/40R18            225/40R18              A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       K01)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          235/35R18            235/35R18              A01) bis A10)
                                             K01)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        G2G)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             205/45R18             225/40R18             A02) bis A10)
                                             M00)T86)                                    G8V)V00)

                                             205/45R18             235/40R18             A02) bis A10)
                                             M00)T86)                                    G8V)V00)

                                             205/45R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                             M00)T86)                                    G8V)V00)

                                             215/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)

                                             215/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18            225/40R18                A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     K01)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/35R18            235/35R18                A01) bis A10)
                                           K01)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    4/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
85 bis 162      Seat Alhambra           225/40R18            225/40R18                   A02) bis A10)
                                        A93)                                             T92)

                                             225/45R18             225/45R18             A02) bis A10)
                                             A93)

                                             235/40R18             235/40R18             A02) bis A10)
                                             A93)

                                             235/45R18             235/45R18             A02) bis A10)

                                             245/40R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                             A93a)

                                             225/45R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                             A93)                                        V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A02) bis A10)
                                             A93)                                        V00)

Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 225/40R18            225/40R18               A01) bis A10)
                Kombi                       K01)                                         E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              235/35R18            235/35R18               A01) bis A10)
                Hinterachse)                K01)                                         E61)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E61)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    5/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
77 bis 221      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 225/40R18            225/40R18              A01) bis A10)
                Kombi                        K01)                                        E62)EF0)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 235/35R18                 235/35R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                        E62)EF0)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E62)EF0)
Die Verwendung des Rades 54R8805, 54R8805.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R8905 (ABE-Nr. 48242) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000698-D0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-D0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017




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