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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                       54R8805
Art des Sonderrades:                                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                  RONAL
Radausführung:                                                              54R8805.07
Radgröße:                                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          112 mm
Lochzahl:                                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                                        76,0 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                               800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                       2300 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                     Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                            moment
1Z, 3U, 3T, 5L                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,             ZP50704 120 Nm
                                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             225/40R18                                                A01) bis A10)
                                                                                                K03)K04)K40)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                K03)K40) V00)
e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060max. 1210/1060                                               5/112/57,1




RA-000698-A0-104-06b~SK-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)T86)                  E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    215/40R18
                                           A01)K01)K04)K36)T89)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K37)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K02)K37)T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              225/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)K37)                  E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    235/35R18
                                           A01)K01)K02)K37)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      225/40R18                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K37)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb II          225/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K03)K04)K45)K46)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e11*2007/46*0010*..
5L                               e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Skoda Yeti Greenline      215/40R18                               A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)
                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                          A93)M00)             K04)               G01)V00)

                                          205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                          A93)M00)             K04)               G01)V00)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               G01)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e11*2007/46*0010*..
5L                               e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti                215/45R18                               A02) bis A10)
                (außer Greenline)
                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

RA-000698-A0-104-06b~SK-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.




RA-000698-A0-104-06b~SK-5-112-57-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur
     seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser Streifen vollkommen an das
     Blechradhaus anzulegen.

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
     mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




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