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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-B0-104
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                          54R8805.07
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CK                               Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                ZP50714 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000698-B0-104-51~SY-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-B0-104
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET35
110 bis 129     Korando                 235/50R18            235/50R18          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)M00)           E00b)

                                          245/45R18           245/45R18         A01) bis A10)
                                          K01)                K04)              E00b)

                                          245/50R18           245/50R18         A01) bis A10)
                                          K01)                K02)K31)M00)      E00b)

                                          255/45R18           255/45R18         A01) bis A10)
                                          K01)                K04)              E00b)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-B0-104
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E00b) Die Verwendung des Rades 54R8805 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
     nur mit dem Radtyp 54R8905 (KBA 48242) an Achse 2 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8905 zu
     beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Übergangsbereich zum Stoßfänger durch
        Erwärmung nach vorne zu verformen oder auszuschneiden ,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist in diesem Bereich zu kürzen,
     - der ins Radhaus ragende Teil des Kunststoffschwellers ist bis zur
        Befestigungsschraube zu kürzen, ebenso das dahinter liegende Blech.




RA-000698-B0-104-51~SY-5-112-66_5-ET35_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48241
Nr. :                      RA-000698-B0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R8805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




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