Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 54 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL RONAL Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 54R8805.07 54R8805.27 Radgröße: 8Jx18H2 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm 45 mm Effektive Einpresstiefe: 27 mm 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45 Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 geprüfte Radlast: 800 kg 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K Vorderachse: AP50702/08 130 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 204, 204K Hinterachse: ZP50706 130 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000698-D0-104-54~DB-5-112-66_5-ET27_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 54 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET27 8.0x18,ET45 270 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) A94) (Limousine, W205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K01) A94a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K01) A94) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) K01)K13) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET27 8.0x18,ET45 270 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) A94) (Kombi, S205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K01) A94a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K01) A94) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) K01)K13) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET27 8.0x18,ET45 270 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) A94) (Coupe C205, Cabrio A205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K01) A94a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K01) A94) RA-000698-D0-104-54~DB-5-112-66_5-ET27_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 54 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000698-D0-104-54~DB-5-112-66_5-ET27_54R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48241 Nr. : RA-000698-D0-104 Anlage-Nr. : 54 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R8805 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. Die Anlage Nr. 54 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.03.2017 RA-000698-D0-104-54~DB-5-112-66_5-ET27_54R8805.docx