Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 54R9805.573 54R9805.07
Radgröße: 8Jx19H2 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 900 kg 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204, 204K, 218 Vorderachse: ZPS5X3307 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Hinterachse: ZP50706 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
212, 221, R1ES Vorderachse: ZPS5X3307 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Hinterachse: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) K04)N235)T88) E103)
225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)T88) E103)
225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K01) K04)K122)N235) E103)GAZ)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)K122) E103)GAZ)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)N245)T91) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)T91) E103)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)K122) E103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG K01) K122)
(Limousine, W205)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01)
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
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Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) K04)K122)N235)T93) E103)GCW)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)K122)T93) E103)GCW)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)N245)T91) E103)GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)T91) E103)GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)K122)T93) E103)GCT)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG K01) K122)
(Kombi, S205)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG K01) K122)
(Coupe C205, Cabrio A205)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K132)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
150 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; K61)K97) A94) EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17)
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) E111a)EF0)N235)
225/45R19 225/45R19 A01) bis A10)
K01) E111a)EF0)N235)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K01) E111a)EF0)N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) T96) EF0)N235)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K01) T95) EF0)N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
295 Mercedes E43 AMG 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
295 Mercedes E43 AMG 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi)
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET20 8.0x19,ET35
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K03) N255) E98b)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A01) bis A10)
K03) E98b)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 62
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 62 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2017
RA-000708-F0-104-62~DB-5-112-66_5-ET35_54R9805.docx