Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R9805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse * Radausführung: 54R9805.473 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 21 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (KBA 48244) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81 Radschraube, Kugel Ø 28 mm, ZPS5X3048 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 8R, 8R1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 28 mm, 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 4L, 4L1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 28 mm, 180 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) (Baureihe B8) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K03) E80)G4A) T88) Kombi) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) E80)G4A) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03)T88) E80)G4A) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K03)T88) E80)G4A) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) E80)G4A) V00) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 100 bis 245 Audi A5 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) EF1)GCF) N235) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) EF1)N245) T91) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) EF1)G4W) N245) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) EF1) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) EF1)GCF) V00) 225/40R19 265/35R19 A02) bis A10) N235) EF1)GCF) V00) 235/35R19 265/30R19 A02) bis A10) N245)T91) EF1)V00) 235/35R19 275/30R19 A02) bis A10) N245)T91) EF1)V00) 235/40R19 265/35R19 A02) bis A10) N245) EF1)G4W) V00) 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10) EF1)V00) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) K01) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) K01) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET21 9.0x19,ET21 155 bis 245 Audi Q7 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) E78a)EF0) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) E78a)EF0) 265/50R19 265/50R19 A02) bis A10) E78a)EF0) 275/50R19 275/50R19 A02) bis A10) E78a)EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015, Baureihe B9. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 245/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-D0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 50 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 17.06.2016 RA-000708-D0-104-50~AU-5-112-66_5-ET21_54R9805.docx