Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R9805.473
Radausführungskennz.: 54R9805.473
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3048 140 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3048 160 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e1*2007/46*1914*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Audi e-tron, e-tron 255/55R19 M+S A01) bis A10)
Sportback BF1) ER1) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S4 235/35R19 M+S A01) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, BF2) E79a) K01) K04) K28)
Kombi ) K71) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A4 Allroad 225/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe B8) BF2) E79b)
235/40R19
245/40R19
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A4 Allroad 225/40R19 A02) bis A10)
(Baureihe B9) BF2) E79c)
225/45R19
235/40R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS4 Avant 235/40R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B9, ab EG- A93) BF2) E84a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0447*11) 245/35R19 M+S
A93)
245/40R19 M+S
GF4)
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Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, GCF) N235) BF2) E82) EF0)
Cabrio, Baureihe 8F
und 8T) 235/35R19
N245) T91)
235/40R19
G4W) N245)
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, GCF) W235) BF2) E82)
Cabrio, Baureihe 8F
und 8T) 235/35R19 M+S
T91) W245)
235/40R19 M+S
G4W) W245)
245/35R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S5 245/35R19 M+S A01) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe BF2) E82a) K04)
F5)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 245/35R19 M+S A01) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) BF2) E82a) K04)
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Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS5 235/40R19 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a) BF2) E83)
F5)
245/35R19 M+S
A93)
245/40R19 M+S
GF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 225/45R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) K04) BF2) E21) EF0)
Frontantrieb)
235/45R19
K01) K04)
245/45R19
K01) K02)
255/45R19
GG3) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 225/45R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) K04) N235) T96) BF2) E21) E54) EF0)
Allradantrieb)
235/45R19
K01) K04) N245)
245/45R19
K01) K02)
255/45R19
GG3) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257 Audi A6 Allroad 245/45R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K04)
255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19 A02) bis A10)
A93a) BF2) E21) EF0)
245/45R19
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19 A02) bis A10)
N245) BF3) E44) EF0)
235/50R19
A01) K03) K04) N245)
245/45R19
N255)
255/45R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A01) bis A10)
(ohne W235) BF4) EF0) K01) K04)
Serienverbreiterung)
235/50R19
235/55R19
245/50R19
255/45R19
255/50R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) W235) BF4) EF0)
235/50R19
A01) K01)
235/55R19
A01) K01)
245/50R19
A01) K01) K04)
255/45R19
A01) K01)
255/50R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF4) K01)
235/55R19 M+S
245/50R19 M+S
K04)
255/50R19 M+S
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- K04) BF4) E44) K01)
Flaps vorne u. hinten)
235/55R19
K04)
245/50R19
K02)
255/50R19
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- K04) BF4) K01)
Flaps vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
K04)
245/50R19 M+S
K02)
255/50R19 M+S
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps K04) BF4) E44) K01)
vorne u. hinten)
235/55R19
K04)
245/50R19
K04)
255/50R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps K04) BF4) K01)
vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
K04)
245/50R19 M+S
K04)
255/50R19 M+S
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- ER3) BF1) E78a) EF0)
Flaps)
255/55R19
ER1)
265/50R19
ER3)
275/50R19
A01) ER2) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- ER3) BF1) E78a) EF0)
Flaps)
255/55R19
ER1)
265/50R19
ER3)
275/50R19
ER2)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3048
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3048
Anzugsmoment: 160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
stehen
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10
E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
• ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000708-I0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Die Anlage 47 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.01.2021