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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    54R9805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           54R9805.473
Radausführungskennz.:                                    54R9805.473
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr.
48244*09) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3048 140 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3048 160 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
251 bis 260       Audi S4                  235/35R19 M+S    235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                  (Baureihe B9, Limousine, K01)                                                BF1) E79a) T91)
                  Kombi )
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 180       Audi A4 Allroad          235/40R19        235/40R19                          A01) bis A10)
                  (Baureihe B8)                                                                BF1) E79b)
                                           245/40R19        245/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E79b)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 210       Audi A4 Allroad          225/40R19        225/40R19                          A01) bis A10)
                  (Baureihe B9)                                                                BF1) E79c)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                 e1*2001/116*0430*..
B81                                e13*2007/46*1084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 245       Audi A5                   225/40R19        225/40R19                         A02) bis A10)
                  (5-türer, Coupe,                                                             BF1) E82) EF1) GCF) N235)
                  Cabrio, Baureihe 8F       235/35R19        235/35R19                         A02) bis A10)
                  und 8T)                                                                      BF1) E82) EF1) N245) T91)
                                            235/40R19        235/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E82) EF1) G4W) N245)
                                               245/35R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E82) EF1)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0447*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse     Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET21   9Jx19H2, ET21
331               Audi RS5                  235/40R19 M+S   235/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                  (5-türer, Coupe, Baureihe A93a)                                              BF1) E83)
                  F5)                       245/35R19 M+S   245/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                            A93)                                               BF1) E83)
                                            245/40R19 M+S   245/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E83) GF4)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET21     9Jx19H2, ET21
100 bis 195       Audi A6                235/45R19         235/45R19                           A01) bis A10)
                  (Limousine, Kombi,     K01)                                                  BF1) E21) EB1) EF0)
                  Frontantrieb)          245/45R19         245/45R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF1) E21) EB1) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                               e1*2007/46*1801*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
150 bis 250       Audi A6                 235/45R19        235/45R19                           A01) bis A10)
                  (Limousine, Kombi,      K01)                                                 A11) BF1) E21) E54) EB1)
                  Allradantrieb)                                                               EF0) N245)
                                          245/45R19        245/45R19                           A01) bis A10)
                                          K01)                                                 A11) BF1) E21) E54) EB1)
                                                                                               EF0) N255)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                               e1*2007/46*1801*..
F2                               e1*2007/46*1840*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
120 bis 250       Audi A7 Sportback       235/45R19        235/45R19                           A02) bis A10)
                                          A93a)                                                BF1) E21) EF0)
                                          245/45R19        245/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E21) EF0)
                                               255/45R19               255/45R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E21) EF0)
                                               245/45R19               275/40R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                              e1*2007/46*1751*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET21     9Jx19H2, ET21
210 bis 338       Audi A8, A8 L          235/45R19         235/45R19                           A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E44) EB2) EF0)
                                                                                               N245)
                                               245/45R19               245/45R19               A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E44) EB2) EF0)
                                                                                               N255)
                                               255/45R19               255/45R19               A01) bis A10)
                                               K03)                                            A11) BF2) E44) EB2) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 200       Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                          A01) bis A10)
                  (ohne                    K01)                                                BF2) EF0)
                  Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse     Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET21   9Jx19H2, ET21
100 bis 200       Audi Q5                   255/45R19       255/45R19                          A01) bis A10)
                  (mit Serienverbreiterung) K01)                                               BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 210       Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                          A01) bis A10)
                  (ohne Verbreiterungs-    K01)                                                A11) BF3) E44)
                  Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
251 bis 260       Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                      A01) bis A10)
                  Sportback                K01)                                                BF3)
                  (ohne Verbreiterungs-
                  Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                 e1*2007/46*1550*..
FY                                 e1*2007/46*1685*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
100 bis 210       Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19            255/50R19                         A01) bis A10)
                  (mit Verbreiterungs-Flaps K01)                                               A11) BF3) E44)
                  vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                 e1*2007/46*1550*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
251 bis 260       Audi SQ5, SQ5             255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                     A01) bis A10)
                  Sportback                 K01)                                               BF3)
                  (mit Verbreiterungs-Flaps
                  vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                                e1*2001/116*0350*..
4L                                e1*2001/116*0367*..
4L1                               e13*2007/46*1081*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
155 bis 250       Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                          A02) bis A10)
                  (ohne Verbreiterungs-                                                        BF4) E78a) EF0)
                  Flaps)                   255/55R19        255/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
                                               265/50R19               265/50R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
                                               275/50R19               275/50R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                                e1*2001/116*0350*..
4L                                e1*2001/116*0367*..
4L1                               e13*2007/46*1081*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET21    9Jx19H2, ET21
155 bis 250       Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                          A02) bis A10)
                  (mit Verbreiterungs-                                                         BF4) E78a) EF0)
                  Flaps)                   255/55R19        255/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
                                               265/50R19               265/50R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
                                               275/50R19               275/50R19               A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E78a) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
         nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3048
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3048
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
        stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
       • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 105 DQ mit belüfteter Scheibe Ø374,5x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit belüfteter Scheibe Ø330x22 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø420x40 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø370x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GF4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000708-J0-104
Anlage-Nr. :                50
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9805


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 50 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 01.03.2022