Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R9805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 54R9805.473 Radausführungskennz.: 54R9805.473 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 21 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3048 140 Nm Schaftlänge 32 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3048 160 Nm Schaftlänge 32 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 251 bis 260 Audi S4 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K01) BF1) E79a) T91) Kombi ) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Baureihe B8) BF1) E79b) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) BF1) E79b) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 210 Audi A4 Allroad 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Baureihe B9) BF1) E79c) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 245 Audi A5 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, BF1) E82) EF1) GCF) N235) Cabrio, Baureihe 8F 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) und 8T) BF1) E82) EF1) N245) T91) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) BF1) E82) EF1) G4W) N245) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) BF1) E82) EF1) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 331 Audi RS5 235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe A93a) BF1) E83) F5) 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) A93) BF1) E83) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) BF1) E83) GF4) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 195 Audi A6 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K01) BF1) E21) EB1) EF0) Frontantrieb) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K01) BF1) E21) EB1) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 150 bis 250 Audi A6 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K01) A11) BF1) E21) E54) EB1) Allradantrieb) EF0) N245) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E21) E54) EB1) EF0) N255) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) A93a) BF1) E21) EF0) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) BF1) E21) EF0) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) BF1) E21) EF0) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) BF1) E21) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) A11) BF2) E44) EB2) EF0) N245) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) A11) BF2) E44) EB2) EF0) N255) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K03) A11) BF2) E44) EB2) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) (ohne K01) BF2) EF0) Serienverbreiterung) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) K01) BF2) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- K01) A11) BF3) E44) Flaps vorne u. hinten) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/50R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10) Sportback K01) BF3) (ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps K01) A11) BF3) E44) vorne u. hinten) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/50R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10) Sportback K01) BF3) (mit Verbreiterungs-Flaps vorne u. hinten) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF4) E78a) EF0) Flaps) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) BF4) E78a) EF0) 265/50R19 265/50R19 A01) bis A10) BF4) E78a) EF0) 275/50R19 275/50R19 A01) bis A10) BF4) E78a) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET21 9Jx19H2, ET21 155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF4) E78a) EF0) Flaps) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) BF4) E78a) EF0) 265/50R19 265/50R19 A02) bis A10) BF4) E78a) EF0) 275/50R19 275/50R19 A02) bis A10) BF4) E78a) EF0) Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905, 54R9905.373 (ABE-Nr. 48244*09) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Zubehörkit: ZPS5X3048 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Zubehörkit: ZPS5X3048 Anzugsmoment: 160 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 160 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 105 DQ mit belüfteter Scheibe Ø374,5x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit belüfteter Scheibe Ø330x22 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x30 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000708-J0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 50 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 01.03.2022