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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          54R9805.05
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-RS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50502 110 Nm
DA3-CNG, DA3-LPG, DB3,     M12x1,5
DM2, DM2-CNG, DM2-LPG,
DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-
LPG
WA6                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50520 125 Nm
                           M14x1,5




RA-000708-B0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         DM2
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 107   Focus C-Max             225/35R19                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)
                                                                                 S01)

e13*2001/116*0109*29   C-Max1070/1070(-),Kuga1160/1115(1210)                     5/108/63,3



Typ:                         DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 107          Focus C-Max CNG         225/35R19                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)
                                                                                 S01)

e13*2001/116*1018*03   1005/1025                                                 5/108/63,3



Typ:                         DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 107          Focus C-Max LPG         225/35R19                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K57)
                                                                                 S01)

e13*2001/116*1000*05   1005/1025                                                 5/108/63,3


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                   e13*2001/116*0109*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147            Ford Kuga               225/40R19                         A02) bis A10)
                                               N235)                             S01)

                                                               225/45R19
                                                               N235)

                                                               235/40R19

                                                               235/45R19

                                                               245/40R19
                                                               A01)K03)

                                                               245/45R19
                                                               A01)G2E)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         WA6
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Galaxy,                 235/40R19                                   A01) bis A10)
              S-Max                                                               K01)K04)S01)

                                                 245/40R19
                                                 G01)
e13*2001/116*0185*16   1300/1385(1410)                                            5/108/63,3



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                    e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                                e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                                e13*2001/116*0999*..
DB3                                    e13*2001/116*0157*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107             Ford Focus               215/35R19                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)       T85)                              S01)

                                                 225/30R19
                                                 A01)K03)K04)K60)T84)

                                                 225/35R19
                                                 A01)K03)K04)K60)K61)K62)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                   e13*2001/116*0144*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
166                    Ford Focus ST           225/35R19                          A02) bis A10)
                                               A01)K03)K04)K60)K61)K62)           S01)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                   e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                                e13*2001/116*1010*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257            Ford Focus RS           225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                               A01)K01)K72)

                                                 235/35R19 M+S
                                                 A01)K01)K13)K16)K22)K72)

                                                 245/30R19 M+S
                                                 A01)K01)K04)K16)K72)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                            e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                        e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo             235/35R19                          A02) bis A10)
                                        A01)K04)                           E52)S01)

                                          245/35R19
                                          A01)G2C)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       T85)                              S01)

                                          225/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             Ford Focus ST           235/35R19                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)K22)K23)K25)K28)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)K03)K04)T85)                        S01)

                                          225/35R19
                                          A01)G01)K03)K04)T88)

                                          235/35R19
                                          A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67) T91)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K67)K68)T89)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A01)K03)K04)T85)                        S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          225/35R19
                                          A01)K03)K04)T88)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)T91)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K67)K68)T89)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

E52)    Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
        von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
        Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


G2C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G2E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    8/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
       - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K60)     An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61)     An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
         Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.

K62)     An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte umzulegen.

K67)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
         Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)     An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
         vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)     Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
         Bremstrommel sind zu entfernen.

T84)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




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