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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    1/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R9805.05
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
LF, LV                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50520 140 Nm
                                 M14x1,5




RA-000708-B0-104-10b~LR-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    2/4                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                              e11*2001/116*0300*..
LF                              e11*2007/46*0134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Land Rover Freelander 2 225/55R19                          A02) bis A10)
                                         A01)A93)K03)N235)

                                          235/50R19
                                          A01)A93)K03)

                                          235/55R19
                                          A01)A93)K03)

                                          245/50R19
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          255/45R19
                                          A01)A93)K03)

                                          255/50R19
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LV                             e11*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Range Rover Evoque      225/55R19                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/50R19
                                          A93)

                                          235/55R19
                                          A93a)

                                          245/50R19
                                          A01)A93)K04)

                                          255/45R19
                                          A93)

                                          255/50R19
                                          A01)K04)




RA-000708-B0-104-10b~LR-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    3/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


RA-000708-B0-104-10b~LR-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




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