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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R9805.05
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,         Serien-Radschraube, Kegel 60°,              ZP50535 120 Nm
B-N2E, D, D-2D, D-N2D, D-        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
N2E, F, F-N2D, G                 mm
M, M-2D                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               235/35R19                            A02) bis A10)
                                        N245)T91)

                                           245/35R19
                                           A01)K04)L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               215/35R19                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)T85)                     S01)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)K44)K45)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              215/35R19                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)T85)                  S01)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 132      Volvo V40               215/35R19                         A02) bis A10)
                                        T85)

                                         225/35R19
                                         A01)K04)K13)K22)

                                         245/30R19
                                         A01)K01)K04)K13)K22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               235/35R19                         A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                  S01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               235/35R19                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           T91)

                                         245/35R19
                                         A01)K04)L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              225/45R19                         A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    4/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 224     Volvo XC60              235/50R19                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          235/55R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R19
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R19
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K47)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
G                               e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A01)K01)K04)K49)N235)T88)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)K49)T91)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K49)T89)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    5/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    6/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K33)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K44)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf
         eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
         Blechradhauskante anzulegen.

K47)     An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu
         entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen
         (z. B. durch ankleben).

K49)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22)     Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
         ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
         Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
         A01 zusätzlich zu beachten.



RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx