Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R9805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R9805.05 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 120 Nm B-N2E, D, D-2D, D-N2D, D- Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 N2E, F, F-N2D, G mm M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A e9*2001/116*0057*.. A-2D e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 235/35R19 A02) bis A10) N245)T91) 245/35R19 A01)K04)L22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. M-2D e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo C30 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)T85) S01) 225/35R19 A01)K01)K04)K44)K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40,V50 215/35R19 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)T85) S01) 225/35R19 A01)K01)K04)K33) 235/35R19 A01)K01)K04)K33) 245/30R19 A01)K01)K04)K33) RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 132 Volvo V40 215/35R19 A02) bis A10) T85) 225/35R19 A01)K04)K13)K22) 245/30R19 A01)K01)K04)K13)K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 169 Volvo C70 235/35R19 A02) bis A10) (Cabrio) S01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B e9*2001/116*0065*.. B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 235/35R19 A02) bis A10) (nicht XC 70) T91) 245/35R19 A01)K04)L22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B e9*2001/116*0065*.. B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC70 225/45R19 A02) bis A10) RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D e9*2001/116*0068*.. D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 224 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/55R19 A01)K01)K04) 245/50R19 A01)K01)K04) 255/45R19 A01)K01)K04) 255/50R19 A01)K01)K04)K13)K22)K47) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. F-N2D e13*2007/46*1157*.. G e9*2007/46*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K49)N235)T88) 235/35R19 A01)K01)K04)K49)T91) 245/30R19 A01)K01)K04)K49)T89) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante anzulegen. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben). K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten. RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243 Nr. : RA-000708-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9805 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013 RA-000708-B0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET40_54R9805.docx