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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    1 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         54R9905.373
Radgröße:                                                 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8, B81, F2                      Radschraube, Kugel Ø28 mm,               ZPS5X3048 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
8R, 8R1, FY                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,             140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 30 mm
F8                               Radschraube, Kugel Ø28 mm,          ZPS5X3048 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
4L, 4L1                          Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,             180 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 30 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K01)K02)K28)T88)               E79a)
                Kombi)
                                          235/35R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)

                                          265/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   235/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K01)K02)K28)K71)T91)           E79a)
                Kombi)
                                          255/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)

                                          265/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/40R19                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8)            A01)K04)                           E79b)

                                          245/40R19
                                          A01)K03)K04)K69)K70)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/40R19                           A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A01)K01)K04)                        E79c)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4 Avant          265/35R19                            A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0447*11)    275/30R19
                                        A93)

                                           275/35R19



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)N235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19
                                           N245)T91)

                                           235/40R19
                                           A01)G4W)K62)N245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           A01)GCG)K03)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K04)

                                           265/35R19
                                           A01)G4W)K01)K04)K62)K63)

                                           275/30R19
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                     E82)
                Baureihe 8F und 8T)        255/35R19
                                           A01)GCF)K03)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K04)

                                           265/35R19
                                           A01)G4W)K01)K04)K62)K63)

                                           275/30R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A01)K04)T88)                       E82a)
                F5)
                                           225/40R19
                                           A01)K04)

                                           235/35R19
                                           A01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)




RA-000709-G0-104-14~AU-5-112-66_5-ET21_54R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    5 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A01)K03)K04)                       E82a)
                F5)
                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A01)K04)                          E82a)

                                           235/35R19
                                           A01)K03)K04)T91)

                                           245/35R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)T91)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A01)K03)K04)                      E82a)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    6 / 15                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Audi A6                  235/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A01)K01)K02)                      E21)EF0)
                Frontantrieb)
                                         245/45R19
                                         A01)K01)K02)

                                          255/40R19
                                          A01)K01)K02)

                                          265/40R19
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250     Audi A6                  235/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A01)K01)K02)                      E21)EF0)
                Allradantrieb)
                                         245/45R19
                                         A01)K01)K02)

                                          255/40R19
                                          A01)K01)K02)

                                          265/40R19
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    7 / 15                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback        235/45R19                                A02) bis A10)
                                         A93a)                                    E21)EF0)

                                          245/45R19

                                          255/45R19
                                          A01)K04)

                                          265/40R19
                                          A01)K03)K04)

                                          275/40R19
                                          A01)K03)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                               K04)               E21)EF0)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250     Audi A8, A8 L           235/45R19                                 A02) bis A10)
                                        A01)K04)N245)

                                          245/45R19
                                          A01)K03)K04)N255)

                                          255/45R19
                                          A01)K01)K04)

                                          265/40R19
                                          A01)K01)K04)

                                          265/45R19
                                          A01)K01)K04)

                                          275/40R19
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    8 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                235/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Baureihe F5)           A93a)                                E83)

                                           245/35R19 M+S
                                           A93)

                                           245/40R19 M+S
                                           GF4)

                                           255/35R19 M+S
                                           A93)

                                           265/35R19

                                           275/30R19

                                           275/35R19



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    255/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)                      EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    255/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04)                       EF0)




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Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    9 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    255/50R19                         A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02)                      E44)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           285/45R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   255/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   255/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
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Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    255/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02)                       E44)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           285/45R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/50R19                            A02) bis A10)
                                                                             E78a)EF0)
                                           255/55R19

                                           265/50R19
                                           A01)K03)K04)M00)

                                           275/50R19
                                           A01)K01)K04)

                                           285/45R19
                                           A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
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E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
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K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der
         Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten
         Bereich um 5 mm zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000709-G0-104-14~AU-5-112-66_5-ET21_54R9905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-G0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    15 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.09.2018




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