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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    1/5                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R9905
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse
Radausführung:                                         54R9905.07
Radgröße:                                                9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2500 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
4F, 4F1                          Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    2/5                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                               e1*2001/116*0198*..
4E                               e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET35          9.0x19,ET35
154 bis 331     Audi A8, A8L, S8          235/45R19            235/45R19            A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)N245)

                                            235/45R19 M+S        235/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)

                                            245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)N255)

                                            245/40R19 M+S        245/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)

                                            245/45R19            245/45R19          A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)N255)

                                            245/45R19 M+S        245/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E00a)E44)

                                            235/45R19            265/40R19          A01) bis A10)
                                            N245)                K04)K35)           E00a)E44)V00)

                                            245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                            N255)                K04)K35)           E00a)E44)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET35          9.0x19,ET35
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19            225/40R19          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K04)K64)           E00a)E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)T91)       E00a)E44)E54)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET35          9.0x19,ET35
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19            225/40R19          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten T93)                 K04)K64)           E00a)E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)           E00a)E44)E54)T91)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET35          9.0x19,ET35
100 bis 155     Audi Q3                    235/45R19            235/45R19           A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                           E00a)

                                            245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                            A93a)                                   E00a)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET35          9.0x19,ET35
100 bis 155     Audi Q3                    235/45R19            235/45R19           A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                          E00a)

                                            245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                            A93a)                                   E00a)


Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
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Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E00a) Die Verwendung des Rades 54R9905 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
      nur mit dem Radtyp 54R9805 (KBA 48243) an Achse 1 zulässig.
      Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
      Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R9805 zu
      beachten.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    5/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
           Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
           Blechradhaus anlegen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013

RA-000709-B0-104-28~AU-5-112-57-ET35_54R9905.docx