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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    54R9905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           54R9905.07
Radausführungskennz.:                                    54R9905.07
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                        930 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*8) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                          moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                  ZP50727     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                ZP50727         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                ZP50727         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZP50706         160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZP50706         180 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
88 bis 199       Audi A4, A4 quattro      225/35R19        225/35R19                         A01) bis A10)
                 (Baureihe B8, Limousine,                  K04)                              BF1) E79) N235) T88)
                 Kombi, außer S4)         225/40R19        225/40R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) K64)                         BF1) E79) N235)
                                          235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) K64) T91)                    BF1) E79) N245)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
200 bis 245      Audi A4, S4              225/40R19 M+S    225/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                 (Baureihe B8, Limousine,                  K04) K64)                         BF1) E79)
                 Kombi)                   235/35R19 M+S    235/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04) K64) T91)                    BF1) E79)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
90 bis 210       Audi A4, A4 quattro      225/35R19        225/35R19                         A02) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                                                    BF1) E79a) T88)
                 Kombi)                   225/40R19        225/40R19                         A01) bis A10)
                                                           K71)                              BF1) E79a) GAZ)
                                          235/35R19        235/35R19                         A02) bis A10)
                                                           T91)                              BF1) E79a)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K71)                    BF1) E79a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
251 bis 260      Audi S4                  225/40R19 M+S    225/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                  K71)                              BF2) E79a)
                 Kombi )                  235/35R19 M+S    235/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                             BF2) E79a) T91)
                                              245/35R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04) K28) K71)         BF2) E79a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
100 bis 245      Audi A5                   225/40R19        225/40R19                        A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe,                                                            BF1) E82) EF1) GCF) N235)
                 Cabrio, Baureihe 8F       235/35R19        235/35R19                        A02) bis A10)
                 und 8T)                                                                     BF1) E82) EF1) N245) T91)
                                           235/40R19        235/40R19                        A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82) EF1) G4W) N245)
                                              245/35R19               245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82) EF1)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35   9Jx19H2, ET35
90 bis 210       Audi A5                   225/35R19       225/35R19                         A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Baureihe                                                   BF1) E82a) T88)
                 F5)                       225/40R19       225/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
                                              235/35R19               235/35R19              A02) bis A10)
                                                                      T91)                   BF1) E82a)
                                              245/35R19               245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
100 bis 210      Audi A5                  225/40R19        225/40R19                         A02) bis A10)
                 (Cabriolet, Baureihe F5)                                                    BF1) E82a)
                                          235/35R19        235/35R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a) T91)
                                              245/35R19               245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
100 bis 245      Audi A6                225/40R19         225/40R19                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                          BF1) E54) EF1) N235) T93)
                                        225/40R19 M+S     225/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1) T93) W235)
                                              235/40R19               235/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1) N245)
                                              235/40R19 M+S           235/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1)
                                              235/45R19               235/45R19              A01) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1) GCH) N245)
                                              235/45R19 M+S           235/45R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1) GCH)
                                              245/40R19               245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1) N255)
                                              245/40R19 M+S           245/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF1)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
140 bis 245      Audi A6 Allroad          235/45R19        235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
100 bis 195      Audi A6                235/45R19         235/45R19                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                                                          BF1) E21) EF0)
                 Frontantrieb)          245/45R19         245/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E21) EF0)
                                        255/45R19         255/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E21) EF0) GG3)
                                        245/45R19         275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
150 bis 250      Audi A6                 235/45R19        235/45R19                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                                                          BF1) E21) E54) EF0) N245)
                 Allradantrieb)          245/45R19        245/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E21) E54) EF0)
                                         255/45R19        255/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E21) E54) EF0) GG3)
                                         245/45R19        275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) E54) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
253 bis 257      Audi S6                245/45R19 M+S     245/45R19 M+S                      A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                          B59) BF3)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback 235/45R19          235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) N245)
                                              245/40R19               245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) N255)
                                              235/45R19               265/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
                                              245/40R19               275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
150 bis 368      Audi A8, A8L           245/45R19         245/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) N255)
                                              255/45R19               255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44)
                                              235/50R19               255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) V00)
                                              245/45R19               275/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
210 bis 338      Audi A8, A8 L          235/45R19         235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) EF0) N245)
                                              245/45R19               245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) EF0) N255)
                                              255/45R19               255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E44) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
100 bis 200      Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                         A01) bis A10)
                 (ohne                                     K04)                              BF4) EF0)
                 Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35   9Jx19H2, ET35
100 bis 200      Audi Q5                   255/45R19       255/45R19                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                                                   BF4) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
100 bis 210      Audi Q5                  255/50R19        255/50R19                         A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     K04)                              BF4) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
251 bis 260      Audi SQ5                 255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                     A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     K04)                              BF4)
                 Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
100 bis 210      Audi Q5                   255/50R19        255/50R19                        A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-Flaps                                                   BF4) E44)
                 vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
251 bis 260      Audi SQ5                  255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                    A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-Flaps                                                   BF4)
                 vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
155 bis 250      Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                         A02) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                                                       BF5) E78a) EF0)
                 Flaps)                   255/55R19        255/55R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
                                              265/50R19               265/50R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
                                              275/50R19               275/50R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
155 bis 250      Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                         A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-                                                        BF5) E78a) EF0)
                 Flaps)                   255/55R19        255/55R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
                                              265/50R19               265/50R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
                                              275/50R19               275/50R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     11 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     12 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     13 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     14 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 30 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2021