Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R9905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R9905.07 Radgröße: 9Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2500 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 172, 172 AMG, 207, 211, 211G, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm 211K, 211 AMG, 204X, 212, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 212G, 212K, 218, 231, 246 mm 164, 215, 216, 216 AMG, 220, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm 221, 221 AMG Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A01) bis A10)E51) K04)K15)K18)K21) 368 S 55 AMG, 245/40R19 S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL-Klasse; 245/35R19 A01) bis A10) CL 63 AMG; K53) CL 55 AMG 245/40R19 368 CL 600 245/40R19 E55) 368 CL 55 AMG 245/40R19 M+S e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 165 E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) 245/35R19 191 bis 285 E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) 350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes E-Klasse NGT 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, ww. Erdgas- Antrieb) 245/35R19 e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorn hinten 100 bis 285 E-Klasse 245/35R19 255/35R19 A02) bis A10) V00) 350 bis 378 E55 AMG, 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) E63 AMG V00) e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 ML-Klasse 255/50R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) 265/50R19 A01)G7W)K01)K02)M00) 275/45R19 A01)K01)K02) 285/45R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/50R19 285/45R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10) N245)T95) 235/45R19 G5N)N245) 245/40R19 N255) 255/40R19 A01)K01)N265) 265/35R19 A01)K01)N275) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N245)T95) N265) V00) 245/40R19 265/40R19 A02) bis A10) N255) N275) G5N)V00) 255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) K01) K83) G6E)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S A02) bis A10) (S63 AMG, S65 AMG) A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) 275/35R19 A01)K03) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18Zoll) 255/40R19 M+S 275/35R19 A01)K03) 275/35R19 M+S A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) 275/35R19 M+S A01)K03) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01)K04)K27)K97) 255/30R19 A01)K01)K02)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)T91) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)K67) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)T91) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K67) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K28)K67) V00) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) K02)K28)K67) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)K27)K97)T93) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 A01)K01)K02)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) K02)K28)K67) V00) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K28)K67)T96) V00) kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) K02)K28)K67)T96) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit K01)K27)K97) K02)K28)K67)T96) V00) kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) 245/45R19 A01)K01)K02) 255/45R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 245/30R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)G5C)K01)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19 17Zoll) A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)N235)T88) K04)K15)K26)N255)T V00) 89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 225/35R19 A02) bis A10) G1R) 245/30R19 A01)K01)K97) 255/30R19 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10) A01)K01)K97) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A94) Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10) A94) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A94) Serienreifen 255/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 115 Mercedes B- Klasse 225/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10) A94)N265) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244 Nr. : RA-000709-B0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R9905 Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013 RA-000709-B0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_54R9905.docx