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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    54R9905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           54R9905.07
Radausführungskennz.:                                    54R9905.07
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        930 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr.
48243*09) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704     120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
NY                                e8*2007/46*0416*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
70 bis 77        Skoda Enyaq               255/50R19        255/50R19                        A01) bis A10)
                 (Heck- und                                 A94a) K04)                       BF1)
                 Allradantrieb, außer      265/50R19        265/50R19                        A01) bis A10)
                 Ausführung Enyaq RS)                       K02)                             BF1)
                                           235/55R19        255/50R19                        A01) bis A10)
                                                            A94a) K04)                       BF1)
                                           255/50R19        275/45R19                        A01) bis A10)
                                                            K04)                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                              e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
81 bis 110       Skoda Karoq             225/40R19        225/40R19                          A01) bis A10)
                 (Frontantrieb)                           K04)                               BF2)
                                         235/40R19        235/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF2) GKF)
                                         245/35R19        245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                               e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
110 bis 140      Skoda Karoq              225/40R19        225/40R19                         A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K04)                              BF2)
                                          235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF2)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
82 bis 147       Skoda Kodiaq, Skoda    235/45R19         235/45R19                          A02) bis A10)
                 Kodiaq Scout                                                                BF2) E27)
                                        245/45R19         245/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF2) E27)
                                              255/45R19               255/45R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF2) E27)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
176 bis 180      Skoda Kodiaq RS        235/45R19         235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              245/45R19               245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              255/45R19               255/45R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET35     9Jx19H2, ET35
63 bis 110       Skoda Octavia          225/35R19         225/35R19                          A01) bis A10)
                 (Limousine und Kombi,                    K04) K28) K51)                     BF3) E57) E61)
                 Ausführungen mit
                 Verbundlenker-
                 Hinterachse)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
77 bis 169       Skoda Octavia           225/35R19        225/35R19                          A01) bis A10)
                 (Limousine und Kombi,                    K04) T88)                          BF3) E58) E61)
                 Ausführungen mit        245/30R19        245/30R19                          A01) bis A10)
                 Mehrlenkerhinterachse )                  K04) K28) K51)                     BF3) E58) E61)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET35      9Jx19H2, ET35
81 bis 135       Skoda Octavia Scout   225/35R19          225/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF3) E61)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
3T                               e8*2007/46*0317*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET35    9Jx19H2, ET35
88 bis 206       Skoda Superb 3           225/40R19        225/40R19                         A02) bis A10)
                 (3V; Limousine, Kombi;                                                      A11) BF2) E60a)
                 ab Modelljahr 2015)      235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                         A11) BF2) E60a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET35      9Jx19H2, ET35
77 bis 125       Skoda Yeti            225/35R19          225/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) T88)
                                       225/40R19          225/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) G0U)
                                       235/35R19          235/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) T91)                          BF3) G0U)
                                       245/30R19          245/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) T89)
                                       245/35R19          245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) G0U)
                                       225/35R19          255/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) T91)                          BF3) V00)
                                       225/40R19          255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) K48)                          BF3) G0U) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*09) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905



E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
     225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000709-J0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R9905


K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm
       in Richtung Vorderachse einzuformen.




K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 41 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 01.03.2022