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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R7755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R7755.08
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CM, DM, EL, ELH, FD, FDH,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 110 Nm
FDHG, FO, FS, GDH, JC, JM, M12x1,5
JMG, LM, NF, TG, TLE, VF, XG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   225/50R17                                 A02) bis A10)

                                               245/45R17
                                               A01)K04)K15)
e11*98/14*0130*08    1330/1330                                                   5/114,3/67



Typ:                           XG
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123 bis 145   XG250, XG300, XG350 225/45R17                                     A02) bis A10)
               (ab EG-Genehmigungs-
               Nr.: e11*98/14*0109*05)
e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                                   5/114,3/67



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                                  e4*2001/116*0099*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191          Hyundai Grandeur        225/55R17                           A02) bis A10)
                                             A93)

                                               235/55R17

                                               245/50R17




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                    e11*2001/116*0313*..
FDH                                   e11*2001/116*0343*..
FDH                                   e11*2007/46*0225*..
FDHG                                  e11*2001/116*0361*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105           Hyundai i30, i30CW        205/50R17                         A02) bis A10)
                     (Limousine, Kombi)        A01)K01)K04)

                                               215/45R17
                                               A01)K03)K04)

                                               225/40R17
                                               A01)K01)K04)

                                               225/45R17
                                               A01)K01)K04)K21)K45)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                 e11*2007/46*0337*..
GDH                                 e11*2007/46*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW           205/50R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01)K01)K02)K25)K28)K58)

                                            215/45R17
                                            A01)K03)K04)

                                            225/45R17
                                            A01)K01)K02)K25)K28)K58)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/55R17                              A02) bis A10)
                (Kombi)                 N215)

                                            215/50R17

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K02)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            205/45R17                              A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                            205/50R17
                                            A01)K01)K02)K54)K55)K56)

                                            215/45R17
                                            A01)K01)K04)

                                            225/45R17
                                            A01)K01)K02)K54)K55)K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/60R17                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)N225)

                                          215/65R17
                                          A01)G5U)K01)N225)

                                          225/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          225/60R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K02)

                                          235/60R17
                                          A01)G2E)K01)K02)K52)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          245/55R17
                                          A01)K01)K02)K52)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/65R17                         A02) bis A10)
                                         A93)

                                          245/60R17

                                          255/60R17

                                          275/55R17
                                          A01)K01)K02)




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Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    5 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/65R17                         A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)                      EF0)

                                          245/60R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/60R17
                                          A01)K01)K02)

                                          275/55R17
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/50R17                          A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                          215/55R17
                                          A01)K01)K15)K21)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)K15)K21)

                                          235/45R17
                                          A01)A93)K01)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)K15)K21)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)K15)K21)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)

                                         215/60R17
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         225/55R17
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TLE                            e11*2007/46*2724*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         225/60R17
                                         A01)K01)K02)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         245/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
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Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/45R17                         A02) bis A10)
                                          A01)K28)                          EF0)

                                          225/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Teiletyp :                 55R7755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
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Teiletyp :                 55R7755


K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.09.2015




RA-000704-C0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET38_55R7755.docx