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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             55R7755
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                        RONAL
Radausführung:                                                    55R7755.08
Radgröße:                                                          7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               114,3 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                              82,0 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                                    755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3, M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), L10(a), M2,
R1, R3, S1, S16, S19(a), T25,
T27, V3, XA, XA1, XA3(a), XE1,
XE2(a)

Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
XA                                  G703
XA1                                 e4*93/81*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95          Toyota RAV4               255/50R17                            A01) bis A10)
                    (3 und 5-türig)                                                B18)L21)

e4*93/81*0001*06E   880/945 | 910/990                                              5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45ZR17                                 A02) bis A10)

                                         245/45R17
e6*93/81*0010*00E       1055/1210                                                5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                 A02) bis A10)

                                         235/45R17

 208                    Lexus GS430      235/45R17                               A02) bis A10)

e11*98/14*0078*07E      1055/1220                                                5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                 A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17

                                         235/40R17
                                         A01)K03)M00)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
                                         215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                              M00)V00)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                                 A02) bis A10)

                                         235/45R17
e6*2001/116*0069*07E    1250/1380                                                5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                          F3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430               225/55R17                                  A02) bis A10)
              (Serie 225/55R17)
                                        235/50R17
 207          Lexus LS430               225/55R17 M+S                              A02) bis A10)
              (Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                                   5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                  A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)
                                                 225/50R17
                                                 A01)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04    1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130             Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                                 N215)

                                                 215/45R17

                                                 215/50R17
                                                 A01)G8T)K68)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)G8T)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis          215/45R17                                           A02) bis A10)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K50)K65)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                                      5/114,3/60



Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183           Lexus GS300            225/50R17                                           A02) bis A10)

                                                  235/45R17
e6*2001/116*0103*05     1055/1200(0)                                                      5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153             Lexus IS                 205/50R17                                A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Cabrio)                                              EF0)
                                                 215/45R17

                                                  225/45R17

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                          EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     5 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)N225)                         EF0)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A01)K01)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)N225)                          EF0)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           245/60R17

                                           255/55R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                        e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                       e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                    e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                      e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                       e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris            195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93)G7G)N205)T85)

                                         205/45R17
                                         A93)N215)

                                         205/50R17
                                         G7F)N215)

                                         215/45R17

                                         225/40R17

                                         225/45R17
                                         G7F)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     7 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V)N215)

                                          205/55R17
                                          N215)

                                          215/50R17

                                          215/55R17

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)K03)

                                          245/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     8 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A93)G5W)N215)

                                         205/55R17
                                         N215)

                                         215/50R17

                                         215/55R17
                                         G0Z)

                                         225/45R17
                                         G5W)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01)G0Z)K83)

                                         245/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     9 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 215     Lexus GS                225/50R17                                A02) bis A10)
                                                                                 EF0)
                                         225/50R17 M+S

                                         235/45R17

                                         235/45R17 M+S

                                         235/50R17
                                         A01)G01)

                                         235/50R17 M+S
                                         A01)G01)

                                         245/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)

                                         225/50R17 M+S        245/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012




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