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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R7755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R7755.08
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
EY, MZ, NZ, EY-2, JY, LY         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50897 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
FR, GY, JT                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50857 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    2/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/65R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)

                                          225/60R17
                                          A01)A98a)K04)

                                          225/65R17
                                          A01)A98a)K04)

                                          235/60R17
                                          A01)A93)K03)K04)

                                          245/55R17
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          245/60R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/55R17
                                          A01)K01)K02)

                                          275/50R17
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    3/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17
                                          A98a)

                                          225/50R17

                                          235/45R17
                                          A98a)

                                          245/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    4/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A98a)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17
                                          A98a)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A98a)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                               e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport        195/40R17                         A02) bis A10)
                                          A01)K04)K26)

                                          195/45R17
                                          A01)K04)K26)K38)

                                          205/40R17
                                          A01)K01)K04)K26)K38)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             215/55R17                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)
                                           225/50R17
                                           A01)K03)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/45R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                              e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport       195/40R17                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K16)K23)

                                           195/45R17
                                           A01)K01)K16)K23)

                                           205/40R17
                                           A01)K01)K04)K16)K23)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)K16)K23)K28)K47)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K16)K23)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)

                                         215/50R17
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)K49)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                             e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki Vitara           215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         215/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000704-C0-104-04a~SU-5-114_3-60-ET38_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
      sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
      Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).



RA-000704-C0-104-04a~SU-5-114_3-60-ET38_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.




RA-000704-C0-104-04a~SU-5-114_3-60-ET38_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932
Nr. :                      RA-000704-C0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    9/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R7755


K47)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K49)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen.


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.09.2015




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