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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     55R7755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            55R7755.08
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                         755 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50857     110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Suzuki Kizashi          215/55R17                            A02) bis A10)
              (4-türig Limousine)                                          BF1)
                                      225/50R17
                                      A01) K03) K04)

                                      235/50R17
                                      A01) K01) K04)

                                      245/45R17
                                      A01) K03) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                           e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
92            Suzuki Swift Sport     195/40R17                             A01) bis A10)
                                                                           BF2) K04) K26)
                                      195/45R17
                                      K38)

                                      205/40R17
                                      K01) K38)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                           e4*2007/46*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100           Suzuki Swift Sport     195/40R17                             A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K16) K23)
                                      195/45R17

                                      205/40R17
                                      K04)

                                      215/40R17
                                      K04) K28) K47)

                                      225/35R17
                                      K04) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                           e4*2007/46*1205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
103           Suzuki Swift Sport     195/45R17                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01)
                                       205/40R17
                                       K04)

                                       215/40R17
                                       K04)

                                       225/40R17
                                       K02) K12) K23)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                           e4*2001/116*0105*..
EY                           e4*2007/46*0284*..
EY-2                         e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig, mit            A98a)                               BF2)
              Serienverbreiterung)
                                       205/55R17

                                       215/50R17

                                       225/45R17
                                       A98a)

                                       225/50R17

                                       235/45R17
                                       A98a)

                                       245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                           e4*2001/116*0105*..
EY                           e4*2007/46*0284*..
EY-2                         e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig, ohne           A98a)                               BF2)
              Serienverbreiterung)
                                       205/55R17

                                       215/50R17

                                       225/45R17
                                       A98a)

                                       225/50R17
                                       A01) K01) K04)

                                       235/45R17
                                       A98a)

                                       245/45R17
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e4*2001/116*0124*..
GY                           e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig, mit            A98a)                               BF1)
              Serienverbreiterung)
                                       205/55R17

                                       215/50R17

                                       225/45R17
                                       A98a)

                                       225/50R17

                                       235/45R17
                                       A98a)

                                       245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e4*2001/116*0124*..
GY                           e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig, ohne           A98a)                               BF1)
              Serienverbreiterung)
                                       205/55R17

                                       215/50R17

                                       225/45R17
                                       A98a)

                                       225/50R17
                                       A01) K01) K04)

                                       235/45R17
                                       A98a)

                                       245/45R17
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                          e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88            Suzuki SX4            205/50R17                              A01) bis A10)
              (bis EG-              K04)                                   BF2) E45) K01)
              Genehmigungs-Nr.
              e4*2007/46*0779*03)   215/45R17

                                       215/50R17
                                       K04) K49)

                                       225/45R17
                                       K04)

                                       235/45R17
                                       K04) K49)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                          e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103    Suzuki SX4            215/50R17                              A01) bis A10)
              (ab EG-                                                      BF2) E45a) K01) K04)
              Genehmigungs-Nr.      215/55R17
              e4*2007/46*0779*04)
                                    225/50R17

                                       235/45R17

                                       245/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                             e4*2001/116*0091*..
JT                             e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171    Suzuki Grand Vitara      215/65R17                           A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)         A98a)                               BF1)

                                       225/60R17
                                       A01) A98a) K04)

                                       225/65R17
                                       A01) A98a) K04)

                                       235/60R17
                                       A01) A93) K03) K04)

                                       245/55R17
                                       A01) A93) K01) K04)

                                       245/60R17
                                       A01) K01) K04)

                                       255/55R17
                                       A01) K01) K02)

                                       275/50R17
                                       A01) K01) K02)
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Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                          e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103    Suzuki Vitara         215/50R17                               A01) bis A10)
                                                                            BF2) K01) K04)
                                     215/55R17

                                     225/50R17

                                     235/45R17

                                     245/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
          vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus liegende
          Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
          umzulegen,
       • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
          Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite
          von 5mm zu kürzen.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.05.2020