Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R7755.05 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BWY, DA3, DA3- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm CNG, DA3-LPG, DA3-RS, DB3, M12x1,5 DM2-CNG, DM2-LPG, DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-LPG, DYB-N BA7, BA7-LPG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 140 Nm M12x1,5 PH2, PT2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 PJ2,PU2 bis Modelljahr 2013: ZP50502 120 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ab Modelljahr 2014: ZP50502 140 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DM2 Focus C-Max: ZP50502 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Kuga: ZP50502 130 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 170 Nm M14x1,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford C-Max 205/50R17 A02) bis A10) A01)K04)N215) S01) 205/50R17 M+S A01)K04) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01)K04) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie N215) S01) nicht nur 205/55R16) 215/45R17 A93)N225)T91) 215/50R17 A01)K03)N225) 225/45R17 N235) 235/45R17 A01)K03) 245/45R17 A01)G8T)K03)K04)K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) S01) 215/45R17 A93)T91) 215/50R17 A01)G01)K03) 225/45R17 235/45R17 A01)G01)K03) 245/45R17 A01)G01)K03)K04)K67) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi, S01) Cabrio) 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K61)K62)L23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/50R17 M+S A02) bis A10) S01) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) W215) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S 245/45R17 M+S A01)K01)K72) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a)N215) S01) 205/55R17 A01)G01)N215) 215/45R17 A93) 215/50R17 225/45R17 A93a) 225/50R17 A01)G01)K03)K13)K22)K25)L26) 235/45R17 245/45R17 A01)K03)K13)K22) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 215/45R17 A02) bis A10) A93)N225) 215/45R17 M+S A93) 215/50R17 N225) 215/50R17 M+S 225/45R17 A93a)N235) 225/45R17 M+S A93a) 235/45R17 245/45R17 A01)K03)K13)K22) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10) (1. Generation) A93)N225) E61)S01) 215/60R17 A93)N225) 225/55R17 A93)N235) 225/60R17 A93)N235) 235/50R17 A93) 235/55R17 A93) 245/50R17 A01)A93)K03) 245/55R17 A01)A93a)K03) 255/50R17 A01)A93a)K03) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 134 Ford Kuga 215/60R17 A02) bis A10) (2. Generation) A93) E62) 225/55R17 A93) 225/60R17 235/55R17 245/50R17 245/55R17 A01)K77) 255/50R17 A01)K01)K04)K77) Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo (4-türer) 205/50R17 A02) bis A10)S01) 215/45R17 225/45R17 66 bis 166 Ford Mondeo (4-türer, 205/50R17 M+S Fahrzeugausführungen mit 18Zoll-Sommer- Bereifung) e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo (5-türer) 205/50R17 A02) bis A10)S01) 215/45R17 225/45R17 66 bis 166 Ford Mondeo (5-türer, 205/50R17 M+S Fahrzeugausführungen mit 18Zoll-Sommer- Bereifung) e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3 RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo (Kombi) 205/50R17 A02) bis A10)S01) 215/45R17 225/45R17 66 bis 166 Ford Mondeo (Kombi, 205/50R17 M+S Fahrzeugausführungen mit 18Zoll-Sommer- Bereifung) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) A93)N215) E64)S01) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 235/45R17 RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/50R17 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) A93a)N225) E65) 215/50R17 M+S A93a) 215/55R17 N225) 215/55R17 M+S 225/50R17 A01)K04)N235) 225/50R17 M+S A01)K04) 235/45R17 A93a) 235/50R17 A01)K04)K13)K25) 245/45R17 A01)K04) 245/50R17 A01)G2B)K03)K04)K13)K25) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max, Galaxy 215/55R17 A02) bis A10) N225) E69)S01) 225/50R17 225/55R17 G8B) 235/50R17 245/50R17 A01)G8B)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max, Ford Galaxy 235/55R17 A02) bis A10) (Nur zulässig an E69a)EF0) Fahrzeugausführungen bis 245/50R17 einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) 245/55R17 A01)G2F)K81) 255/50R17 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max, Ford Galaxy 235/55R17 A02) bis A10) (Nur zulässig an E69a)EF0) Fahrzeugausführungen die 245/50R17 mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet sind) 245/55R17 A01)G2F)K81) 255/50R17 A01)K03)K04) RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PH2 e1*2001/116*0206*.. PJ2 e1*2001/116*0207*.. PT2 e1*2007/46*0271*.. PT2 L071 PU2 e1*2007/46*0272*.. PU2 L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Ford Transit Connect/ 215/45R17 A02) bis A10) Tourneo Connect T91) E63)S01) (e1*2007/46*0271* bis NT 03, e1*2007/46*0272*bis NT 03, e1*2007/46*0206* bis NT 15, e1*2007/46*0207*bis NT 15;) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/55R17 A02) bis A10) Tourneo Connect ab Modell E63a) 2014 215/50R17 (e1*2007/46*0272* ab NT4, e1*2001/116*0207* ab NT 225/45R17 16) A93)T94) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ PT2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271* bis NT 03 - Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*bis NT 03 - Typ PH2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0206* bis NT 15 - Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0207*bis NT 15 E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272* ab NT 04 - Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0207* ab NT 16 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu entfernen, - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach hinten zu versetzen. L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer 1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen, - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-C0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.09.2015 RA-000704-C0-104-10~FO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx