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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  55R7755
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          55R7755.05
Radgröße:                                                7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar(GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CC9, CCX, CF1, N 3               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000704-A0-104-10a~JA-5-108-63-ET45_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  S-Type                    225/50R17                        A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis Modell-    E45)                             K15)S01)
              Jahr 2001)
                                        235/50R17

                                                245/45R17
                                                K03)
 147 bis 219            S-Type                  225/50R17                A02) bis A10)
                        (Fahrzeuge ab Modell-   E45)                     S01)
                        Jahr 2002)
                                                235/50R17

                                                245/45R17
                                                A01)K03)
e11*98/14*0115*14E      1095/1185(0)                                     5/108/63,3



Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 169   Jaguar X-Type            205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                         K13)K37)S01)
                                                225/45R17

e11*98/14*0176*11E      1150/1170(0)                                     5/108/63,3



Typ:                         N3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 152 bis 291  Jaguar XJ6,             235/55R17                          A02) bis A10)
              Jaguar XJ8,                                                E07)E44)S01)
              Jaguar XJR
e11*2001/116*0217*08E   1100/1320 -                                      5/108/63,3



Typ:                         CC9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202   Jaguar XF               235/55R17                          A02) bis A10)B27)
                                      A94)

                                                245/50R17
                                                A94)

                                                255/50R17

e11*2001/116*0323*06    1215/1230(0)                                     5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000704-A0-104-10a~JA-5-108-63-ET45_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B27) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - bel. Bremsscheibe Ø326x30 mm

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E45) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
     Reifengrößen mit Nennbreiten größer 225 ausgerüstet oder nur solche Reifengrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb
       der Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm
       Höhe nach außen an die Radhauswand warm einzuformen.
     - Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz
       umzulegen und nach außen aufzuweiten.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012


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