Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R7755.05 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar(GB) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CC9, CCX, CF1, N 3, JA, JB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 125 Nm M12x1,5 RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: CCX ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 219 S-Type 225/50R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge bis Modell- E45) K15)S01) Jahr 2001) 235/50R17 245/45R17 K03) 147 bis 219 S-Type 225/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Modell- E45) S01) Jahr 2002) 235/50R17 245/45R17 A01)K03) e11*98/14*0115*14E 1095/1185(0) 5/108/63,3 Typ: CF1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0176*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 169 Jaguar X-Type 205/50R17 A01) bis A10) K13)K37)S01) 225/45R17 e11*98/14*0176*11E 1150/1170(0) 5/108/63,3 Typ: N3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 152 bis 291 Jaguar XJ6, 235/55R17 A02) bis A10) Jaguar XJ8, E07)E44)S01) Jaguar XJR e11*2001/116*0217*08E 1100/1320 - 5/108/63,3 RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CC9 e11*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 202 Jaguar XF 235/50R17 A02) bis A10)B27) A94) EF0)S01) 235/55R17 A94) 245/50R17 A94) 255/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JB e11*2007/46*2981*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 177 Jaguar XF 225/50R17 A02) bis A10) (Heckantrieb) A94) B32)E19a) 225/55R17 A94) 235/50R17 A94) 235/55R17 A94)GE7) 245/50R17 A94) 255/50R17 A94)GE7) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R17 245/50R17 A02) bis A10) A94) B32)E19a)V00) 235/55R17 255/50R17 A02) bis A10) A94) B32)E19a)GE7)V00) RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA e11*2007/46*2150*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 177 Jaguar XE 205/55R17 A02) bis A10) (Heckantrieb) A94)N215) E19a)EF0) 215/55R17 A01)A94a)K13)K25)N225) 225/50R17 A01)A94)K03) 235/50R17 A01)K03)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B27) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - bel. Bremsscheibe Ø326x30 mm B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast vorn/hinten :1500 / 1720 kg). E45) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengrößen mit Nennbreiten größer 225 ausgerüstet oder nur solche Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GE7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe nach außen an die Radhauswand warm einzuformen. - Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz umzulegen und nach außen aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-D0-104 Anlage-Nr. : 10a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.08.2016 RA-000704-D0-104-10a~JA-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx