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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R7755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R7755.05
Radausführungskennz.:                                    55R7755.05
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                        950 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP50520     140 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                            e11*2007/46*4161*..
DF                            e5*2007/46*1050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/65R17                         A02) bis A10)
                                       N235)                             A11) BF1) EB2) EF0)

                                       225/70R17
                                       GHK) N235)

                                       235/65R17
                                       GHH)

                                       245/60R17

                                       245/65R17
                                       GHG)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*2150*..
JA                            e5*2007/46*1049*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 184     Jaguar XE              205/55R17                         A02) bis A10)
                (Heckantrieb)          A94) N215)                        A11) BF2) EF0)

                                       215/55R17
                                       A01) A94a) K13) K25) N225)

                                       225/50R17
                                       A01) A94) K03)

                                       235/50R17
                                       A01) K03) K13) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*2150*..
JA                            e5*2007/46*1049*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 184     Jaguar XE              205/55R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)               A94) N215)                        A11) BF2) EF0)

                                       215/55R17
                                       A01) A94a) K03) K13) K25) N225)

                                       225/50R17
                                       A01) A94) K03)

                                       235/50R17
                                       A01) K03) K13) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                           e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202     Jaguar XF             235/50R17                                 A02) bis A10)
                                      A94)                                      BF3) EB1) EF0) S01)

                                       235/55R17
                                       A94)

                                       245/50R17
                                       A94)

                                       255/50R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                            e11*2007/46*2981*..
JB                            e5*2007/46*1048*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 221     Jaguar XF, XF          225/55R17                                A02) bis A10)
                Sportbrake                                                      A11) A94) BF3) EF0)
                (Heckantrieb)          235/50R17

                                       235/55R17
                                       GE7)

                                       245/50R17

                                       255/50R17
                                       GE7)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/55R17           245/50R17           A02) bis A10)
                                                            A94)                A11) BF3) EF0) V00)
                                        235/55R17           255/50R17           A02) bis A10)
                                                            A94)                A11) BF3) EF0) GE7) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                            e11*2007/46*2981*..
JB                            e5*2007/46*1048*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 221     Jaguar XF, XF          225/55R17                                A02) bis A10)
                Sportbrake                                                      A11) A94) BF3) EF0)
                (Allrad)               235/50R17

                                       235/55R17
                                       GE7)

                                       245/50R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/55R17           245/50R17           A02) bis A10)
                                                            A94)                A11) BF3) EF0) V00)
                                        235/55R17           255/50R17           A02) bis A10)
                                                            A94)                A11) BF3) EF0) GE7) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50520
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 125 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit Scheibe Ø350x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 4783/C mit belüfteter Scheibe Ø350x34 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GE7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R20 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GHG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 245/45R21
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19,
     235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GHK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19,
     245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000704-J0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755



S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 10a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.12.2021