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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       55R7755
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              55R7755.05
Radgröße:                                                    7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                              740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Societe Anonyme des Automobiles Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50509 110 Nm
6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6           M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6
UHZ, 6 XFV, 6, 6*****, 8, 9


Typ:                         9
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 155    Peugeot 607             205/55R17                              A02) bis A10)
                                       E42)                                   B28)

                                          225/50R17
e2*98/14*0199*21   1210/1050 (1100)                                           5/108/65,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6                               e2*2007/46*0062*..
6 3FY                           e2*2001/116*0332*..
6 3FZ                           e2*2001/116*0294*..
6 4HP                           e2*2001/116*0352*..
6 4HT                           e2*2001/116*0346*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
6 6FZ                           e2*2001/116*0292*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 UHZ                           e2*2001/116*0328*..
6 XFV                           e2*2001/116*0295*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Peugeot 407              205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N215)                             B31)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
                                          G7U)

                                          225/50R17

                                          245/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      215/55R17                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen      A93a)                             EF0)
                Allroad bzw. RXH)
                                         215/55R17 M+S
                                         A93a)

                                          225/50R17
                                          A01)A93a)K03)K04)

                                          225/50R17 M+S
                                          A01)A93a)K03)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)K03)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)A93)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8                              e2*2007/46*0080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 508 RXH         225/50R17                          A02) bis A10)

                                          225/55R17

                                          235/50R17

                                          245/50R17
                                          A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm
     - Hinterachse: ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm.

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: TRW Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø282,5x26mm



RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012




RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx