Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R7755.05 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Societe Anonyme des Automobiles Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6 UHZ, 6 XFV, 6, 6*****, 8, 9 Typ: 9 ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 155 Peugeot 607 205/55R17 A02) bis A10) E42) B28) 225/50R17 e2*98/14*0199*21 1210/1050 (1100) 5/108/65,1 RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6 e2*2007/46*0062*.. 6 3FY e2*2001/116*0332*.. 6 3FZ e2*2001/116*0294*.. 6 4HP e2*2001/116*0352*.. 6 4HT e2*2001/116*0346*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 UHZ e2*2001/116*0328*.. 6 XFV e2*2001/116*0295*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Peugeot 407 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) B31) 215/50R17 215/55R17 G7U) 225/50R17 245/45R17 RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 150 Peugeot 508, 508 SW 215/55R17 A02) bis A10) (außer Ausführungen A93a) EF0) Allroad bzw. RXH) 215/55R17 M+S A93a) 225/50R17 A01)A93a)K03)K04) 225/50R17 M+S A01)A93a)K03)K04) 235/50R17 A01)K03)K04) 245/45R17 A01)A93)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Peugeot 508 RXH 225/50R17 A02) bis A10) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 A01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm - Hinterachse: ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm. B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: TRW Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø282,5x26mm RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012 RA-000704-A0-104-11~PE-5-108-65-ET45_55R7755.docx