Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R7755.05 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FW, G, W, JM, M, X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm J bis Modelljahr 08/2002 ZP50573 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ab Modelljahr 09/2002 ZP50579 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50579 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000704-A0-104-09~RE-5-108-60-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 225/45R17 A02) bis A10) Laguna Break e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*.., e2*989/14D0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 177 Renault Velsatis 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17 M+S e2*98/14D0263*28 1370/1370(0) 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Renault Espace 225/55R17 A02) bis A10)E07) e2*98/14*0265*40 1420/1410 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 127 Renault Espace 225/55R17 A02) bis A10)E07) e2*2007/46*0009*09 1420/1410 5/108/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 RA-000704-A0-104-09~RE-5-108-60-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane Break 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi) 215/45R17 225/45R17 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Megane Scenic 205/50R17 A02) bis A10) 205/55R17 225/45R17 e2*2001/116*0274*32 11851230(0)//1130/1230 Langversion 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Kangoo 205/50R17 A02) bis A10) A01)K04)K74) 215/45R17 A01)K74) 225/45R17 A01)K74) e2*2001/116*0364**20 1080-1125/1070-1240(0) 5/108/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Kangoo 205/50R17 A02) bis A10) A01)K04)K74) 215/45R17 A01)K74) 225/45R17 A01)K74) e2*2007/46*0006*16 1080-1125/1070-1240(0) 5/108/60 RA-000704-A0-104-09~RE-5-108-60-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: X ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Kangoo 205/50R17 A02) bis A10) A01)K04)K74) 215/45R17 A01)K74) 225/45R17 A01)K74) e2*2007/46*0130*00 1095/1210(0) 5/108/60 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 205/50R17 A02) bis A10) (5-Loch) A01)K04)K74) 215/45R17 A01)K74) 225/45R17 A01)K74) N196 NT03 1095/1210 5/108/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000704-A0-104-09~RE-5-108-60-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012 RA-000704-A0-104-09~RE-5-108-60-ET45_55R7755.docx