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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 9
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       55R7755
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              55R7755.05
Radgröße:                                                    7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                         76 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                           740 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50573     120 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50573     110 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Renault Megane         205/50R17                                A02) bis A10)
              (Limousine, Cabrio)                                             BF1)
                                     215/45R17

                                     225/40R17

                                     225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 9
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                          N196
W                           e2*2001/116*0364*..
W                           e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85     Renault Kangoo        205/50R17                               A01) bis A10)
                                    K04)                                    BF1) K74)

                                     215/45R17
                                     G6D) T91)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                          e2*2007/46*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
44            Renault Kangoo Z.E.   205/50R17                               A01) bis A10)
                                                                            BF2) K04) K74)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Renault Megane Break 205/50R17                                A02) bis A10)
              (Kombi)                                                       BF1)
                                     215/45R17

                                     225/45R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                          e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110    Renault Megane Scenic, 205/50R17                              A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic                                           BF1)
                                     225/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 9
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50573
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50573
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 9
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K74)   An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
       Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.05.2020