Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R7755.05 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, F, B-N2D, B- Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 120 Nm N2E, F-N2D Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm D, D-2D, D-N2D, D-N2E, U Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm M, M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-2D e1*2001/116*0427*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A02) bis A10) A01)K03) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 169 Volvo C70 215/50R17 A02) bis A10) (Cabrio) S01) 225/45R17 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40,V50 205/50R17 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) S01) 215/45R17 215/50R17 A01)G1L)K01)K04) 225/45R17 235/45R17 A01)K01)K04) RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F-N2D e13*2007/46*1157*.. F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer A01)A93)K04)N215) E58)EF0) Cross Country) 205/55R17 A01)G5W)K04)N215) 215/50R17 A01)K01)K04) 225/45R17 A01)A93)K04) 225/50R17 A01)G5W)K01)K04) 235/45R17 A01)A93a)K01)K04) 245/45R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 215/55R17 A02) bis A10) V60 Cross Country A93) 215/60R17 225/55R17 235/50R17 235/55R17 245/50R17 A01)K01) 255/50R17 A01)K01)K04) RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-2D e1*2001/116*0504*.. A e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10) N215) E58) 215/50R17 N225) 225/50R17 L22)N235) 235/45R17 N245) 245/45R17 L22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 205/50R17 A02) bis A10) (außer V40 Cross Country) 215/45R17 A93a) 225/45R17 235/45R17 RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) (nicht XC 70) N215) 215/50R17 N225) 225/50R17 L22) 235/45R17 245/45R17 L22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213*.. D e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 242 Volvo XC60 235/60R17 A02) bis A10) A01)A93)K03) 235/65R17 A01)K03) 245/60R17 A01)K01) 255/55R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e4*2007/46*1220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 235 Volvo XC60 235/65R17 A02) bis A10) B29)EF0) 245/60R17 245/65R17 GF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC70 215/60R17 A02) bis A10) 225/55R17 225/60R17 G1G) 235/55R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm. E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48932 Nr. : RA-000704-E0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.10.2017 RA-000704-E0-104-10c~VO-5-108-63_3-ET45_55R7755.docx