Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     55R7755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            55R7755.05
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                         740 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50502     120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50535     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50535    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-2D                        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169    Volvo C30             205/50R17                              A02) bis A10)
                                    A01) K03)                              BF1) S01)

                                     215/45R17

                                     225/45R17
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169   Volvo C70             215/50R17                              A02) bis A10)
              (Cabrio)                                                     BF1) S01)
                                    225/45R17

                                     235/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
M                            e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169    Volvo S40, V50         205/50R17                             A02) bis A10)
              (Front -und                                                  BF1) S01)
              Allradantrieb)         215/45R17

                                     215/50R17
                                     A01) G1L) K01) K04)

                                     225/45R17

                                     235/45R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187    Volvo V40             205/50R17                              A02) bis A10)
              (außer V40 Cross                                             BF1)
              Country)              215/45R17
                                    A93a)

                                     225/45R17

                                     235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      3 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187    Volvo V40 Cross       215/50R17                              A02) bis A10)
              Country                                                      BF1)
                                    215/55R17

                                     225/45R17
                                     A93)

                                     225/50R17
                                     A01) K03)

                                     235/45R17

                                     245/45R17
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
F-N2D                       e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   205/50R17                              A01) bis A10)
              Hybrid                A93) N215)                             BF2) E58) EF0) K04)
              (Limousine, Kombi;
              außer Cross Country)  205/55R17
                                    G5W) N215)

                                     215/50R17
                                     K01)

                                     225/45R17
                                     A93)

                                     225/50R17
                                     G5W) K01)

                                     235/45R17
                                     A93a) K01)

                                     245/45R17
                                     K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      4 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187   Volvo S60 Cross       215/55R17                              A02) bis A10)
              Country, V60 Cross    A93)                                   BF2)
              Country
                                    215/60R17

                                     225/55R17

                                     235/50R17

                                     235/55R17

                                     245/50R17
                                     A01) K01)

                                     255/50R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                           e4*2007/46*1315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 186   Volvo V60             215/50R17                              A02) bis A10)
                                    N225)                                  B30) BF2) EF0)

                                     215/55R17
                                     N225)

                                     225/50R17

                                     225/55R17

                                     235/45R17

                                     245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B                           e9*2001/116*0065*..
B-2D                        e1*2001/116*0505*..
B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224    Volvo V70             205/55R17                              A02) bis A10)
              (nicht XC 70)         N215)                                  BF3)

                                     215/50R17
                                     N225)

                                     225/50R17
                                     L22)

                                     235/45R17

                                     245/45R17
                                     L22)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A                           e9*2001/116*0057*..
A-2D                        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232    Volvo S80             205/55R17                              A02) bis A10)
                                    N215)                                  BF3) E58)

                                     215/50R17
                                     N225)

                                     225/50R17
                                     L22) N235)

                                     235/45R17
                                     N245)

                                     245/45R17
                                     L22)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X                           e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 182    Volvo XC40            235/60R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2) EF0)

                                     245/55R17
                                     A01) K01) K02)

                                     245/60R17
                                     A01) A93a) K01) K02)

                                     255/55R17
                                     A01) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
D                           e9*2001/116*0068*..
D-2D                        e1*2001/116*0507*..
D-N2D                       e1*2007/46*0339*..
D-N2E                       e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242   Volvo XC60            235/60R17                              A01) bis A10)
                                    A93) K03)                              BF3)

                                     235/65R17
                                     K03)

                                     245/60R17
                                     K01)

                                     255/55R17
                                     K01) K04)

                                     255/60R17
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U                           e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235   Volvo XC60            235/65R17                              A02) bis A10)
                                                                           BF2) EB1) EF0)
                                     245/60R17

                                     245/65R17
                                     GF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      7 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B                           e9*2001/116*0065*..
B-2D                        e1*2001/116*0505*..
B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224   Volvo XC70            215/60R17                               A02) bis A10)
                                                                            BF3)
                                     225/55R17

                                     225/60R17
                                     G1G)

                                     235/55R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      8 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B30)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüftete Bremsscheibe Ø296x28 mm.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31471663 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      9 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GF1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48932 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000704-H0-104
Anlage-Nr. :                 10c
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   55R7755


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

Die Anlage 10c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.05.2020