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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                      55R7755
Art des Sonderrades:                                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                RONAL
Radausführung:                                                            55R7755.073
Radgröße:                                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                            55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                        112 mm
Lochzahl:                                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                                      66,50 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                             950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                     2350 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   :     Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                         moment
639, 639/2, 639/4, 639/5                             Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                3284     140 Nm
                                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
164, 166, 251                                        Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                   3284      150 Nm
                                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                              A02) bis A10)

                                                         225/55R17C

                                                         235/50R17
                                                         A01)K04)T100)
e9*2001/116*0048*13   min1470/1470 max1650/1650(0)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                          A02) bis A10)

                                                       225/55R17C

                                                       235/50R17
                                                       A01)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05   min1470/1470 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito                   225/55R17                                          A02) bis A10)

                                                       225/55R17C

                                                       235/50R17
                                                       A01)K04)
                                                       225/55R17                         A02) bis A10)
e1*2007/46*0458*00   min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                             225/55R17                         A02) bis A10)

                                                       225/55R17C

                                                       235/50R17
                                                       A01)K04)
L275NT10E            min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                             225/55R17                         A02) bis A10)

                                                       225/55R17C

                                                       235/50R17
                                                       A01)K04)
L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   225/55R17                         A02) bis A10)

                                                     225/55R17C

                                                     235/50R17
                                                     A01)K04)
e1*2007/46*0459*00    min1470/1470 max1550/1650(0)                      5/112/66,5



Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 200  M - Klasse              235/65R17                         A02) bis A10)B45)E07)

                                                     245/60R17
                                                     A01)K03)

                                                     255/60R17
                                                     A01)K03)
e1*2001/116*0315*17   1400/1600(1700)                                   5/112/66,5



Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285   R-Klasse               235/65R17                         A02) bis A10)B45)E07)

                                                     245/60R17

                                                     255/60R17
                                                     A01)K04)
e1*2001/116*0341*16   1400/1700(1800)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     4/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190     Mercedes M-Klasse       235/65R17                         A02) bis A10)
                                        A94)                              B71)EF0)

                                         245/60R17
                                         A94)

                                         245/65R17
                                         A94)

                                         255/60R17
                                         A94)

                                         265/60R17
                                         A94)

                                         275/55R17
                                         A01)A94)K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B45) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - 2-Kolben-Faustsattel ATE 1302 mit belüfteter Bremsscheibe 330 x 32 mm.

B71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000704-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R7755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012




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