Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R7755.073 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, 3284 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 164, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, 3284 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04)T100) e9*2001/116*0048*13 min1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5 RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: 639/2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04)T100) e1*2007/46*0457*05 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 190 Vito 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04) 225/55R17 A02) bis A10) e1*2007/46*0458*00 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: L275 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 170 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04) L275NT10E min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04) L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5 RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 120 Vito 225/55R17 A02) bis A10) 225/55R17C 235/50R17 A01)K04) e1*2007/46*0459*00 min1470/1470 max1550/1650(0) 5/112/66,5 Typ: 164 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 M - Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B45)E07) 245/60R17 A01)K03) 255/60R17 A01)K03) e1*2001/116*0315*17 1400/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 251 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 R-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B45)E07) 245/60R17 255/60R17 A01)K04) e1*2001/116*0341*16 1400/1700(1800) 5/112/66,5 RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 190 Mercedes M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) A94) B71)EF0) 245/60R17 A94) 245/65R17 A94) 255/60R17 A94) 265/60R17 A94) 275/55R17 A01)A94)K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B45) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - 2-Kolben-Faustsattel ATE 1302 mit belüfteter Bremsscheibe 330 x 32 mm. B71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48932 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000704-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R7755 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012 RA-000704-A0-104-14~DB-5-112-66_5-ET55_55R7755.docx